jan 18

Kundgebung für Rechte von Geflüchteten

Verwaltungsgerichtsverfahren zu rechtlichen Einschränkungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg

Mit der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) kamen auch intensive Grundrechtseingriffe gegen Geflüchtete nach Freiburg. Das bestätigte auch ein Rechtsgutachten zur Hausordnung der LEA. Mit dem Gutachten im intergrund, unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichten sechs Geflüchtete beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim ein Normenkontrollantrag zur rechtlichen Prüfung der Hausordnung ein.

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Jedoch können sich nur sehr wenige Geflüchtete auf Art. 16a GG berufen. Denn das im GG verankerte Asylrecht wurde vor 30 Jahren faktisch beseitigt.

Gleichzeitig wurde 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, das das Leben von vielen Geflüchteten bestimmt: Behandlung nur in Schmerzfällen, Leistungen unter dem Existenzminimum, Unterversorgung, Sachleistungen und verpflichtende Arbeitsgelegenheiten im Lager zu 0,80€/h. Die GG-Änderung war der parlamentarische Zuspruch für eine autoritäre Politik, die sich in einer rassistischen Hetze und täglichen Pogromen äußerte. Heute begrüßt die Bundesregierung den EU-Vorschlag, Asylverfahren künftig an den Außengrenzen durchzuführen – fehlender Rechtsschutz und Internierung inklusive.

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Wann? Am 18. Januar 2024 um 16:00 Uhr Wo? Verwaltungsgericht (Habsburgerstraße 103)

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