Zunehmend sehen sich kurdische und türkische Aktivist:innen mit Verfahren und Verurteilungen aufgrund des § 129b konfrontiert, also der ‚Unterstützung und Mitgliedschaft in einer ‚terroristischen Vereinigung im Ausland‘. So wird der Kampf der Revolutionär:innen aus der Türkei und Kurdistan mit diesem § 129 b kriminalisiert. In Stammheim sind derzeit mehrere betroffene Genossen inhaftiert.
Wann? Am 18. März 2023 um 16:00 Uhr Wo? vor der JVA Stammheim