Verurteilung wegen Kreidespray

Heute stand eine Antifaschistin vor dem Amtsgericht Backnang. Angeklagt wurde sie wegen angeblicher Sachbeschädigung im Kontext der Mobilisierung zum AfD-Landesparteitag 2021 in Bad Cannstatt. Die Mobilisierung der Kampagne Bad Cannstatt Nazifrei war in soweit erfolgreich, dass der Parteitag nicht wie geplant dort stattfinden konnte. Stattdessen musste er auf die Fildern verlegt werden, die geplante Demonstration wurde nun erst recht aufrecht gehalten. Am Tag der Demonstration wurde aber deutlich, dass die Polizei kein Interesse daran hatte, diese durch Cannstatt laufen zu lassen. Der darauffolgende Angriff, bei der mehrere Personen mit Schlagstöcken und Pfefferspray verletzt wurden, war so absurd begründet (Auflagenverstoß wegen zu langer Transparente) dass sogar die Stuttgarter Zeitung ihr Unverständnis äußerte. Einige Teile der geplanten Demo nahmen sich daraufhin in Stuttgart-Mitte/Süd selbstbestimmt die Straße.

Zum Prozess: Der Verfolgungswille der Exekutive war in diesem Prozess klar zu erkennen. Angeklagt wurde Sachbeschädigung, kriminalisiert wurde der Einsatz von Kreidespray. Ein legales Instrument, das oft im Kontext von Demos oder Streetart zum Einsatz kommt, da es wasserlöslich ist. Bereits in den Ermittlungen wollte eine Staatsschützerin der Genossin einen Hausfriedensbruch anlasten und bemühte sich trotz Einstellung dieses Verfahrens diese in die Nähe des Vergehens zu rücken. Es kam auch nach Eröffnung der Ermittlungen zu einem Hausbesuch durch zwei eifrige Beamt:innen zum Zweck der Einschüchterung. Das Gericht trug seinen Teil bei, in dem es nicht nur die Anklage zuließ, sondern auch die Öffentlichkeit ausschloss. Angeblich im Interesse der Angeklagten, um sie „Stigmatisierung“ zu schützen. So wurden die solidarischen Prozessbeobachter:innen direkt an der Tür von einem sich sehr wichtig gebenden Pulk Justizvollzügler am Betreten des Verhandlungssaals gehindert. Das heuchlerische dabei: Im Verhandlungssaal saßen Azubis, die eine Karriere im Justizwesen anstrebten. Die Anwältin nahm dies zum Anlass, um einen Antrag zur Zulassung der Öffentlichkeit zu stellen. Auf die Ablehnung mussten daraufhin auch die Azubis den Saal verlassen. Die folgende Verhandlung war von der Absurdität geprägt, dass keinerlei Augenzeugen geladen waren, lediglich ein Mitarbeiter der Stadt Waiblingen der ähnliche Schriftzüge in Waiblingen hatte entfernen lassen und die besagte Staatsschützerin. Diese hatte ein Video von einem angeblichen Zeugen, der nicht geladen war, erhalten und will daraufhin die Genossin erkannt haben. Das sah das Gericht als ausreichend an, der Genossin 40 Sozialstunden wegen Sachbeschädigung reinzudrücken.

Solche absurden Verfahren zeigen wieder auf, dass der Staat jeden noch so kleinen Anlass aufgreift, um gegen Antifas vorzugehen. So wird aus einem legalen, weil wasserlöslichen Spray auf einmal Sachbeschädigung und ein riesen Trara gemacht, um die Antifaschistin daheim unter Druck zu setzen und vor Gericht durch Ausschluss der Öffentlichkeit zu isolieren. Selbstredend dass wir uns davon nicht beeindrucken lassen und notwendige Antifaarbeit weitermachen – auf der Straße und vor Gericht.