Titelbild: Vor dem Oberlandesgericht in Jena demonstrierten Linke gegen rechte Gewalt. Foto: dpa/Bodo Schackow
Todesdrohungen gar nicht ernst gemeint?
Das Thüringer Oberlandesgericht hat ein zweites Mal ein Urteil gegen Mitglieder und Unterstützer von »Knockout 51« gesprochen
So manche Beobachter der rechtsextremen Szene verlassen den Gerichtssaal des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena mit einem Gesichtsausdruck, in dem sich Entsetzen ebenso spiegelt wie Frust: Über das Urteil, das die Staatsschutzkammer dieses Gerichts eben gegen drei Männer gesprochen hat, die der rechtsextremen Gruppierung »Knockout 51« als Mitglied angehört oder diese unterstützt haben sollen. Und mehr noch über einzelne Sätze, die der Vorsitzende Richter Matthias Blaszczak gesagt hat.
Zum Beispiel darüber, dass er während der Urteilsbegründung ausführt, ein Indiz dafür, dass »Knockout 51« angeblich nicht Mord und Totschlag begehen wollte, sei, dass dessen Mitglieder tödliche Gewalt nicht angewendet hätten, als sich ihnen die Gelegenheit dazu geboten habe. Ein Mann, der von »Knockout 51« als Feind angesehen worden sei, habe von einem Rechtsextremisten einen Kopfstoß erhalten, sagt Blaszczak. Ein Messer dagegen sei gegen ihn nicht eingesetzt worden.
Deshalb gebe es zwar Indizien dafür, dass »Knockout 51« tödliche Gewalt gegen politische Gegner habe einsetzen sollen, argumentiert die Staatsschutzkammer in ihrem Urteil. »Jedoch sprechen gewichtige Indizien auch dagegen«, so Blaszczak. In dem Prozess hatten die Angeklagten immer wieder behauptet, dass sie etwa in Chat-Nachrichten mit brutalster, tödlicher Gewalt unter anderem gegen Linke gedroht hatten, sei nicht ernst gemeint gewesen. Und überhaupt: Es sei ihnen immer um Notwehr gegangen.
Also urteilt das Gericht am Mittwoch: Die drei Männer im Alter von 27, 35 und 44 Jahren haben sich der Mitgliedschaft beziehungsweise der Unterstützung von »Knockout 51« schuldig gemacht. Der 27-jährige Hauptangeklagte soll deshalb nach dem Willen der Kammer für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Die beiden Mitangeklagten sollen Bewährungsstrafen in Höhe von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten erhalten. Doch eine terroristische Vereinigung sei »Knockout 51« eben nicht gewesen. Lediglich eine kriminelle Vereinigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dieser Einschätzung folgt das Oberlandesgericht nicht nur einer seiner früheren Einschätzungen, sondern auch der Einschätzung des Bundesgerichtshofs, der »Knockout 51« auch bereits zu einer kriminellen, nicht aber zu einer terroristischen Vereinigung erklärt hatte. Der Generalbundesanwalt hatte während der mehr als 50 Hauptverhandlungstage in diesem zweiten »Knockout 51«-Prozess trotzdem daran festgehalten, die Gruppe als Terrororganisation zu betrachten.
In diesem zweiten Prozess hatte der Generalbundesanwalt drei Männer angeklagt, die Führungsfiguren oder wichtige Unterstützer von »Knockout 51« sein sollen. Nach dem Willen des Generalbundesanwalts sollten die Männer deshalb zwischen drei und fünf Jahren in Haft. Die Verteidiger der Angeklagten hatten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Der älteste Angeklagte sitzt für die Partei »Die Heimat« im Stadtrat Eisenachs. In einem ersten »Knockout-51«-Verfahren waren durch das Oberlandesgericht in Jena bereits vier Rechtsextremisten als führende Mitglieder der Gruppe zu Haftstrafen verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Sowohl aus der Zivilgesellschaft als auch aus der Politik kommt vor diesem Hintergrund massive Kritik an der neuerlichen Entscheidung dieses Oberlandesgerichts. Das Urteil sei nicht angemessen, wenn man sich die regionale und bundesweite Bedeutung von »Knockout 51« anschaue, sagt ein Sprecher der Demokratieberater von Mobit, der das Urteil im Saal verfolgt hat. »Es unterschätzt die reale, militante Präsenz der Gruppierung in Eisenach.« Offenkundig habe das Gericht den Beteuerungen der Angeklagten geglaubt, die formulierten Tötungsabsichten seien nicht ernst gemeint gewesen. Die Linke-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss sagt, mit dem Urteil finde eine »weitere Verharmlosung der von ›Knockout 51‹ ausgegangenen massiven Neonazi-Gewalt statt«.
Die Organisation ezra, die Opfer von rechten Gewalttaten berät, bewertet das Urteil in einer Mitteilung ebenfalls als »erneute Verharmlosung organisierter rechter Gewalt«. »Die rechte Gewalt von ›Knockout 51‹ wird erneut nicht als das benannt, was sie ist: politisch motivierter, rechter Terror, der potenziell tödlich ist«, heißt es dort.
Auch deshalb will König-Preuss nun ein Verbot von »Knockout 51«. Anders als in anderen Bundesländern habe es im Freistaat seit 2000 kein Verbot von rechten Vereinigungen gegeben, obwohl es dem Thüringer Innenministerium rechtlich möglich sei, entsprechend gegen rechtsextreme Vereine vorzugehen, die ausschließlich im Freistaat aktiv seien. Auch ihr sind Entsetzen und Frust anzusehen, als sie aus dem Gerichtssaal tritt.
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