Verharmlosung von Nazis mit Mordplänen

Im Prozess gegen die Nazi-Schlägerbande Knockout51 sind vor einigen Tagen die Urteile gegen vier Mitglieder gesprochen worden. Obwohl sie zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten und drei Jahren und 10 Monaten verurteilt wurden, blieb das Gericht damit deutlich hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte bis zu sieben Jahre Haft gefordert.

Der Richter verharmloste in seinem Urteil die Aktionen der Schlägertruppe und wies die Darstellung, es habe sich bei Knockout51 um eine Terrorgruppe gehandelt, zurück. Die Pläne der Gruppe, Linke mit Messern zu töten oder zu überfahren, seien lediglich als Notwehr gedacht gewesen.

Schlussendlich verglich er die Gruppe auch noch mit der letzten Generation. Beide dürfte man nicht als Terrorgruppe bezeichnen, um den Begriff nicht zu verwässern.Die Ermittlungen zu Knockout51 waren wiederholt von Polizeiskandalen geprägt gewesen. Beamte hatten wiederholt Informationen an Faschisten weitergegeben.

 

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