Verfassungsschutz darf AfD als rechsextremen Verdachtsfall einstufen Am Montagmorgen hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Entscheidung verkündet, die viele Beobachter*innen erwartet hatten: Das Bundesverfassungsgericht hat rechtmäßig gehandelt, als es die »Alternative für Deutschland« (AfD) und ihre Jugendorganisation »Junge Alternative« (JA) als rechtsextreme Verdachtsfälle eingestuft hat. Den mittlerweile formal aufgelösten völkisch-nationalistischen »Flügel« innerhalb der AfD durfte der Inlandsgeheimdienst als »erwiesen extremistische Bestrebung« einstufen. Das ist die höchste Kategorie im Einstufungssystem des Verfassungsschutzes. Der Verdachtsfall ist eine Stufe niedriger. Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte im März begonnen, sollte eigentlich nach zwei Verhandlungstagen enden, wurde dann wegen einer Antragsflut der AfD bis zum Juli verlängert, ist aber jetzt schon zu einem Ende […]
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