„Hammerskin Nation“ in Deutschland wieder erlaubt

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2025 ist es den Hammerskins wieder erlaubt, als Organisation in Deutschland zu wirken. Dreizehn Ableger, mit rund 140 vollwertigen Mitgliedern und Anwärtern, sowie Mitglieder der unterstützenden Struktur («Crew 38»), zählte die Neonazi-Bruderschaft zum Zeitpunkt des Verbots 2023. Angehörige mehrerer Chapter, d.h. regionaler Ableger, sowie Hammerskins als Einzelpersonen hatten gegen das Verbot geklagt. Während der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig im Dezember 2025 gaben die deutschen Hammerskins viel Interna Preis, in der Hoffnung, den Kern der Verbotsverfügung widerlegen zu können. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) unter Nancy Faeser hatte die Organisation nämlich als bundesweite Vereinigung gefasst, als „Hammerskins Deutschland“. Dass es […]