„Hammerskin Nation“ in Deutschland wieder erlaubt

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2025 ist es den Hammerskins wieder erlaubt, als Organisation in Deutschland zu wirken. Dreizehn Ableger, mit rund 140 vollwertigen Mitgliedern und Anwärtern, sowie Mitglieder der unterstützenden Struktur («Crew 38»), zählte die Neonazi-Bruderschaft zum Zeitpunkt des Verbots 2023. Angehörige mehrerer Chapter, d.h. regionaler Ableger, sowie Hammerskins als Einzelpersonen hatten gegen das Verbot geklagt. Während der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig im Dezember 2025 gaben die deutschen Hammerskins viel Interna Preis, in der Hoffnung, den Kern der Verbotsverfügung widerlegen zu können. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) unter Nancy Faeser hatte die Organisation nämlich als bundesweite Vereinigung gefasst, als „Hammerskins Deutschland“. Dass es […]

Das System Heise – „Hier geht es anders zu“

Der jüngste Angriff auf drei Journalisten richtet die Scheinwerfer erneut auf Fretterode (Thüringen) und die dort lebende Familie Heise um den Neonazi-Multifunktionär Thorsten Heise. Der Angriff schockiert zurecht die Öffentlichkeit, folgt aber einem Muster, das Thorsten Heise den Beinamen „Justizwunder“ eingebracht hat: Seit Jahren bleibt die Heise-Sippe von strafrechtlichen Konsequenzen verschont obwohl – oder gerade weil – den Behörden längst klar ist, wie das System Heise funktioniert. Bereits in 2008 wurde bei einem Arbeitstreffen verschiedener Polizeidienststellen unter der Schirmherrschaft des niedersächsischen Landeskriminalamts festgehalten, durch Heises Agieren sei in Fretterode eine „observationsfreie bzw. polizeifreie Zone“ entstanden. Daran hat sich auch mehr als 15 Jahre später nichts verändert, als Heise dem Kamerateam […]

Milde Urteile nach Neonazi-Gewalt

„Dich kriege ich, du Zecke“ – über sächsische Verhältnisse im Gericht und die Auswirkungen der Extremismustheorie. Am 19. Januar 2024 endete ein zweimonatiger Prozess gegen Timo B. (30) aus Braunschweig, Mark B. (26) aus Rostock und Marcel W. (44) aus Chemnitz vor dem Landgericht in Chemnitz. Die vom Staatsanwalt als „Mitläufer“ bezeichneten Angeklagten legten ein Geständnis ab, in dem sie einräumten, dass sie Teil einer rechten Tätergruppe waren, aber bei den tätlichen Angriffen auf Gegendemonstrant*innen am 1. September 2018 in Chemnitz nicht selbst „zugeschlagen hätten“. Eine Distanzierung zur Tat fand nicht statt. Die Angeklagten schwiegen eisern darüber, wer beim Angriff beteiligt war, ob sich die Täter untereinander kannten und ob […]