Prozess gegen Genossen wegen Querdenken-Protesten

Am 19.07.22 um 8:30 wurde am Amtsgericht Karlsruhe der Prozess gegen einen Genossen aus Karlsruhe eröffnet. Der Vorwurf lautete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Diese Beiden Vorwürfe haben ihren Ursprung am 03.06, an welchem „Querdenken 711“ in der Günther-Klotz-Anlage zu einer Großveranstaltung ausrief, der wir aktiv und selbstbestimmt entgegentraten. Relativ früh wurden wir an diesem Tag ohne ersichtlichen Grund eingekesselt. Von der Hundertschaft der Polizei und der zu diesem Zweck eingesetzten Pferdestaffel ging massive Gewalt gegen unsere Demonstrant*innen aus.

Dabei soll der betroffene Genosse sich mit seiner Schulter und „nicht unerheblichem Kraftaufwand“ gegen die drängende Bullenkette gelehnt haben. Zudem soll er sein Gesicht mit einem Schal verdeckt haben. Nachdem der Richter erst mithilfe der Staatsanwältin und des Anwaltes das angebliche „Beweisvideo“ der vorgeworfenen Tat abspielen konnte, wurde auch der Staatsanwältin beim erneute anschauen bewusst, dass die Vorwürfe nicht haltbar sind. Auf Nachfrage des Richters wusste die Staatsanwältin nicht so genau, ob die vorgeworfene Tat auch so erkennbar sei, trotzdem forderte sie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 25 Euro zusätzlich der entstandenen Verfahrenskosten. Die beiden geladenen Bullen konnten zu der Tat nichts weiteres sagen und wussten auch sonst nicht viel beizutragen. Für den Richter war die fragwürdige Argumentation der Staatsanwältin zu haltlos weshalb er unseren Genossen in allen Anklagepunkten freigesprochen hat.

Ob Freispruch oder Verurteilung, der Kampf geht weiter.

Wir bleiben Widerständig!