Prozess gegen Antifas in Mannheim

Letzten Sommer gab es im Jungbusch eine Auseinandersetzung zwischen dem stadtbekannten Neonazi Christian Mörtl und mehreren Antifaschist*innen. Am 15.07. und 02.08. standen zwei unserer Genossen vor dem Mannheimer Amtsgericht, da ihnen vorgeworfen wurde an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein. Hauptanklagepunkt war der Vorwurf der gemeinschaftlichen, gefährlichen Körperverletzung.

Die Zeug*innenaussagen während des Prozesses zeichneten ein wirres Bild der Geschehnisse und waren höchst widersprüchlich. Vor allem die als Zeugen geladenen Polizisten fielen (wie so oft) durch die völlige Nutz- und Inhaltslosigkeit ihrer Aussagen auf. Im Wesentlichen sprachen lediglich die Tatsache, dass unsere beiden Genossen sich in der Nähe des Tatorts aufgehalten hatten und die Aussage eines sichtlich unzurechnungsfähigen Faschisten, der sich einbildete, die beiden als Angreifer wiederzuerkennen, dafür dass sie an der Aktion beteiligt waren. Dies schien der Richterin jedoch zu genügen, um zumindest einen unserer Genossen zu einer Haftstrafe zu verurteilen, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der andere Genosse wurde freigesprochen.

Hier sehen wir die Klassenjustiz am Werk, beim Versuch konsequenten Antifaschismus zu kriminalisieren. Der Fall muss in einem breiteren gesellschaftlichen Kontext auch als Teil einer politisch angeordneten Repressionswelle betrachtet werden, die schon seit geraumer Zeit gegen antifaschistische und revolutionäre linke Politik gefahren wird. Besonders wenn wir das Urteil gegen unseren Genossen mit den aktuellen Urteilen im Prozess gegen Mitglieder des Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour” vergleichen, sticht die Unverhältnismäßigkeit, mit der Antifaschist*innen kriminalisiert werden ins Auge. Hier erhielten die Rädelsführer ebenfalls Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, während die „einfachen Mitglieder“ mit einer bloßen Geldstrafe davonkamen. Wenn die nachgewiesene Mitgliedschaft in einer faschistischen Organisation als weniger schlimm erachtet wird als die angebliche Verteidigung gegen ebensolche Faschist*innen, dann zeigt das nicht nur die vorherrschende politische Neigung der deutschen Strafverfolgung und Justiz.

Es zeigt auch worin sich konsequenter Antifaschismus von staatstragender Hufeisenrhetorik unterscheidet; er steht gleich doppelt unter Beschuss, sowohl von Seiten der Faschist*innen, als auch durch den bürgerlichen Staat und seine Institutionen. Ein Zusammenhang zwischen den beiden Übeln muss hier nicht erst konstruiert werden, er ist offensichtlich. Wer den Faschismus in Zukunft noch als Machtoption benötigt, der wird nie mit der nötigen Konsequenz gegen ihn vorgehen. Der staatstragende Konsens „gegen jeden Extremismus“ ist ein schlechter Scherz – nicht nur weil er schon in sich unsinnig ist, sondern weil gegen Faschist*innen und Linke sehr wohl unterschiedlich vorgegangen wird. Antifaschismus muss immer härtere Repressionen einstecken, Faschist*innen werden mit dem Samthandschuh gestreichelt.

Doch davon lassen wir uns nicht einschüchtern!

Unsere Solidarität gilt dem verurteilten Genossen – wir bleiben nach wie vor widerständig und konsequent in unserer politischen Arbeit!