§129-Verfahren wegen Graffiti

In Nürnberg fanden und finden heute gleichzeitig mehrere Hausdurchsuchungen statt.

Der Vorwurf aus der Pressemitteilung: „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gemafs § 129. Konkret geht es um „Graffitispray-Aktionen“, die zu Solidaritat mit Lina und anderen antifaschistischen Gefangenen und Verfolgten aufrufen. Die betroffenen Personen werden beschuldigt, ihrer Gesinnung mittels Graffiti Ausdruck verliehen zu haben.

Mehrere Hausdurchsuchungen gleichzeitig und ein Verfahren nach § 129 allein aufgrund von Graffiti- Aktionen ist wohl nur in Bezug auf politische Aktivitaten vorstellbar. Der Staat versucht hier eine kriminelle Vereinigung künstlich herauf zu beschwören, die aufgrund ihrer politischen Inhalte verfolgt werden soll. Nicht anders ist es erklarbar, dass ein solcher Aufriss aufgrund von Graffiti gemacht wird, die ohnehin im gesamten Stadtgebiet zu sehen sind.

Des weiteren werden die Beschuldigten explizit bezichtigt „die Antifa zu verherrlichen“. Dies zeigt erneut die Kriminalisierung antifaschistischer Positionen. In Zeiten des Aufschwungs der AfD und einem Erstarken von faschistischen Strukturen wird hier versucht antifaschistischen Widerstand zu brechen.

Personen, die sich spontan mit den Betroffenen und Beschuldigten solidarisierten, wurden vor Ort mit Platzverweisen belegt. Verwiesen wurde auf die angebliche Gefahr, die von Solidarität ausgeht. Das ist ihnen ein Dorn im Auge: Lassen wir uns nicht vereinzeln und zeigen wir unsere Solidarität! Niemand ist allein! Für weitere Infos: Folgt den Instragram-Kanälen und checkt red-side.net. Bleibt auf dem Laufenden, wir halten zusammen!