Repression gegen das Protestcamp gegen den AfD-Bundesparteitag

Eilklage gegen Ortsverbot des AFD-Protestcamps abgelehnt

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der Eilklage gegen das Verbot der Nutzung des Löwentals für das Protestcamp am Wochenende zum AfD-Bundesparteitag nicht stattgeben.

Somit steht fest, dass die Fläche nicht für das Camp genutzt werden darf. Die Polizei hatte zwei Tage vor Beginn des Camps den Organisator:innen mitgeteilt, dass sie die Fläche nicht nutzen dürfen. Davor hatte es bereits seit Wochen Gespräche über die besagte Fläche gegeben, ohne dass Bedenken geäußert wurden.
Das Camp ist gestern auf das Hörsterfeld, in der Nähe des S-Bahnhofs Essen-Horst, ausgewichen.

Aufgrund des Ortswechsels kann erst mit Verzögerungen der Aufbau des Camps beginnen. Daher wurde von den Organisator:innen aufgerufen, früher anzureisen, um beim Aufbau des Camps zu unterstützen. Der Aufbau hat seit gestern begonnen.

Das Vorgehen der Behörden muss als klare Schikane des Protestes gegen den AfD-Bundesparteitag verstanden werden.

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