Erwartbar und dennoch enttäuschend
Am 01.03.2024 wurde am Mannheimer Landgericht das Urteil im sogenannten 2.Mai- oder Marktplatz- Prozess gesprochen. Angeklagt waren zwei Polizeibeamte, bei deren Einsatz Ante P. am 02.05.2022 am Marktplatz in Mannheim ums Leben kam. Der Vorgang wurde von vielen Menschen beobachtet und hat für überregionales Aufsehen sowie Proteste in Mannheim gesorgt. Dementsprechend groß war der Andrang bei den Gerichtsterminen. In der insgesamt siebten Sitzung seit dem Prozessauftakt am 12. Januar, wurde der Angeklagte Z. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen und der Angeklagte J. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50€ wegen Körperverletzung verurteilt. Der Vorwurf der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge konnte nach Meinung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft nicht aufrechterhalten werden, da ein von der Verteidigung vorgebrachtes Gutachten Zweifel daran aufkommen ließ, ob die Schläge und Gewalt der beiden Polizeibeamten zum Tod von Ante P. geführt haben. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass ein Herzversagen den Tod von Ante P. verursacht habe und kein lagebedingter Erstickungstod, wie von der Rechtsmedizin Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Mannheim zunächst vorgebracht. Die Angehörigen und Vertreter der Nebenklage zeigten sich nach dem Urteil schwer enttäuscht und sie kündigten bereits an Revision beantragen zu wollen.
Richter Rackwitz nannte den Vorfall einen “tragischen Polizeieinsatz” und bezeichnete die Faustschläge gegen Ante P. als “Misshandlung”, die den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen. Ob diese die Ursache für den Tod von Ante P. gewesen seien, sei jedoch nicht sicher zu klären. Dass die beiden Polizeibeamten verpflichtet gewesen seien, Ante P. aufzuhalten und in das ZI zu bringen, sieht Richter Rackwitz als gegeben. Die Anwendung von Gewalt sei zudem begründet gewesen, da Ante P eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dargestellt habe. Dies begründet der Richter mit der psychischen Erkrankung von Ante P. und dass er sich laut Angaben einer Zeugin ohne zu schauen auf die Straße begeben habe. Der Einsatz des Pfeffersprays sei als Notwehr anerkannt worden, da Ante P. sich dem Zugriff verweigert habe und laut Angaben der Verteidigung aggressiv gegenüber den Polizeibeamten aufgetreten sei. Der Angeklagte J gab außerdem an, dass er Ante P auch deshalb mehrfach gegen den Kopf geschlagen habe, um zu verhindern, dass Ante P vermeintlich nach einem gefährlichen Gegenstand in seiner Jackentasche greift. Dem hat Richter jedoch Rackwitz entgegnet, dass die Schläge nicht notwendig gewesen seien, weil Ante P. bereits auf dem Boden lag und auch auf anderem Wege daran gehindert werden können. Deshalb seien die Schläge nicht mehr als Notwehr einzustufen. Eine fahrlässige Unterlassung des Angeklagten Z. sah das Gericht nicht gegeben, da die Erfolgswahrscheinlichkeiten einer Laienreanimation allgemein gering seien und deshalb sein Unterlassen keine Schuld am Tod von Ante P. begründet.
Juristisch scheint das im Endeffekt milde Urteil damit einigermaßen erklärbar zu sein. Die Erfolgsaussichten einer Revision sind deshalb schwer abzuschätzen. Trotzdem hinterlässt der Prozess ein starkes Unbehagen bei vielen Beteiligten. Man kommt kaum um den Gedanken herum, dass Ante P. vermutlich noch leben würde, wäre er am 02. Mai nicht zum Objekt dieses Polizeieinsatzes geworden.
Die in den Videosequenzen ersichtlichen Handlungen von Ante P. können allesamt auch als Versuche der Flucht aus der Situation gedeutet werden. Ein aktiver Angriff gegen die Polizeibeamten sei hingegen kaum zu erkennen gewesen. Was wäre passiert, hätten die beiden Polizeibeamten Ante P. diese Flucht gewährt und wären ihm lediglich in einem gewissen Abstand gefolgt? Die von Richter Rackwitz vorgebrachte Hypothese eines Risikos für den Straßenverkehr wirkt dahingehend ziemlich pauschal. Schließlich hätten die beiden Polizeibeamten im Zweifel auch den Verkehr aufhalten können, statt Ante P. Zudem fand das Geschehen an einer teilweise verkehrsberuhigten Stelle in den Mannheimer Quadraten zu einer Tageszeit statt, an der permanent Menschen mehr oder weniger achtsam über die Straße am Marktplatz laufen, ohne dass es dort so etwas wie einen Überweg gibt. Selbst angenommen, es wäre wirklich zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem Ante P. schwer verletz oder ums Leben gekommen wäre. Ob die beiden Polizeibeamten ebenfalls angeklagt worden seien, wenn sie Ante P. nicht mit Gewalt vorher aufgehalten hätten, scheint eher fraglich. Der Rückgriff auf einen hypothetischen Verkehrsunfall wirkt eher als Hilfskonstrukt, ohne die eine von Ante P. ausgehende Gefahr kaum wirklich begründbar gewesen wäre und das polizeiliche Handeln stärker in Frage gestellt hätte. Dazu war das Gericht offensichtlich nicht bereit.
Weiterhin wird den Angeklagten von Richter Rackwitz zu Gute gehalten, dass die vielen Beobachter:innen für eine Stresssituation gesorgt hätten. Er hat diese sogar zum Teil als “Störer” bezeichnet. Eine Perspektive, die ebenfalls in Frage gestellt werden sollte. Denn erstens gehört es zur Aufgabe von Polizeibeamt:innen auch in solchen Situationen angemessen handeln zu können. Und zweitens ist von einem tatsächlichen Stören auf keinem der Videosequenzen etwas zu sehen. Ist es Ante P. vielleicht nicht sogar zum Verhängnis geworden, dass es gerade keine Störung des Einsatzes gab? Dass das Geschehen zwar auf unzähligen Videos gut dokumentiert ist, aber niemand tatsächlich eingegriffen und gestört hat? Wieso wird allgemein von Zivilcourage gesprochen, wenn man jemanden in Gefahr sieht, aber nicht, wenn die Gefahr von Polizeibeamt:innen ausgeht?
Außerdem wurde erneut deutlich, dass es sich bei einem Gerichtssaal nicht um neutralen Boden handelt. Dies kann grundsätzlich in Frage gestellt werden (Klassenjustiz), gilt für Prozesse gegen Polizeibeamt:innen vermutlich umso mehr. Auch wenn formal von einer Gewaltenteilung gesprochen wird, sind die Berufsfelder von Polizeibeamt:innen und Richter:innen über ihr Werkzeug, das Recht, eng miteinander verknüpft. Eine Staatsanwaltschaft würde ohne ihre Ermittungsbeamt:innen kaum auskommen. So kann auch von einem gewissen Vertrauensvorschuss gegenüber Polizeibeamt:innen vor Gericht ausgegangen werden, den vermutlich sowohl Jurist:innen als auch Schöff:innen mitbringen, die sich hauptsächlich aus bürgerlichen Milieus rekrutieren in denen die Polizei sicher ein bestimmtes Ansehen genießt und die im Zweifel auf die Polizei vertrauen können -im Gegensatz zu anderen Bevölkerungsgruppen wie z.B. rassifizierte oder pathologisierte Personen-, denn schließlich stützt die Polizei auch bürgerliche Machtverhältnisse und Moralvorstellungen.
Der Gerichtsaal vor Prozessbeginn
Am 01.03.2024 wurde am Mannheimer Landgericht das Urteil im sogenannten 2.Mai- oder Marktplatz- Prozess gesprochen. Angeklagt waren zwei Polizeibeamte, bei deren Einsatz Ante P. am 02.05.2022 am Marktplatz in Mannheim ums Leben kam. Der Vorgang wurde von vielen Menschen beobachtet und hat für überregionales Aufsehen sowie Proteste in Mannheim gesorgt. Dementsprechend groß war der Andrang bei den Gerichtsterminen. In der insgesamt siebten Sitzung seit dem Prozessauftakt am 12. Januar, wurde der Angeklagte Z. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen und der Angeklagte J. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50€ wegen Körperverletzung verurteilt. Der Vorwurf der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge konnte nach Meinung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft nicht aufrechterhalten werden, da ein von der Verteidigung vorgebrachtes Gutachten Zweifel daran aufkommen ließ, ob die Schläge und Gewalt der beiden Polizeibeamten zum Tod von Ante P. geführt haben. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass ein Herzversagen den Tod von Ante P. verursacht habe und kein lagebedingter Erstickungstod, wie von der Rechtsmedizin Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Mannheim zunächst vorgebracht. Die Angehörigen und Vertreter der Nebenklage zeigten sich nach dem Urteil schwer enttäuscht und sie kündigten bereits an Revision beantragen zu wollen.
Kammer der Schwurgerichts, Mitte: Vorsitzender Richter Gerd Rackwitz
Richter Rackwitz nannte den Vorfall einen “tragischen Polizeieinsatz” und bezeichnete die Faustschläge gegen Ante P. als “Misshandlung”, die den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen. Ob diese die Ursache für den Tod von Ante P. gewesen seien, sei jedoch nicht sicher zu klären. Dass die beiden Polizeibeamten verpflichtet gewesen seien, Ante P. aufzuhalten und in das ZI zu bringen, sieht Richter Rackwitz als gegeben. Die Anwendung von Gewalt sei zudem begründet gewesen, da Ante P eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dargestellt habe. Dies begründet der Richter mit der psychischen Erkrankung von Ante P. und dass er sich laut Angaben einer Zeugin ohne zu schauen auf die Straße begeben habe. Der Einsatz des Pfeffersprays sei als Notwehr anerkannt worden, da Ante P. sich dem Zugriff verweigert habe und laut Angaben der Verteidigung aggressiv gegenüber den Polizeibeamten aufgetreten sei. Der Angeklagte J gab außerdem an, dass er Ante P auch deshalb mehrfach gegen den Kopf geschlagen habe, um zu verhindern, dass Ante P vermeintlich nach einem gefährlichen Gegenstand in seiner Jackentasche greift. Dem hat Richter jedoch Rackwitz entgegnet, dass die Schläge nicht notwendig gewesen seien, weil Ante P. bereits auf dem Boden lag und auch auf anderem Wege daran gehindert werden können. Deshalb seien die Schläge nicht mehr als Notwehr einzustufen. Eine fahrlässige Unterlassung des Angeklagten Z. sah das Gericht nicht gegeben, da die Erfolgswahrscheinlichkeiten einer Laienreanimation allgemein gering seien und deshalb sein Unterlassen keine Schuld am Tod von Ante P. begründet.
Juristisch scheint das im Endeffekt milde Urteil damit einigermaßen erklärbar zu sein. Die Erfolgsaussichten einer Revision sind deshalb schwer abzuschätzen. Trotzdem hinterlässt der Prozess ein starkes Unbehagen bei vielen Beteiligten. Man kommt kaum um den Gedanken herum, dass Ante P. vermutlich noch leben würde, wäre er am 02. Mai nicht zum Objekt dieses Polizeieinsatzes geworden.
Die in den Videosequenzen ersichtlichen Handlungen von Ante P. können allesamt auch als Versuche der Flucht aus der Situation gedeutet werden. Ein aktiver Angriff gegen die Polizeibeamten sei hingegen kaum zu erkennen gewesen. Was wäre passiert, hätten die beiden Polizeibeamten Ante P. diese Flucht gewährt und wären ihm lediglich in einem gewissen Abstand gefolgt? Die von Richter Rackwitz vorgebrachte Hypothese eines Risikos für den Straßenverkehr wirkt dahingehend ziemlich pauschal. Schließlich hätten die beiden Polizeibeamten im Zweifel auch den Verkehr aufhalten können, statt Ante P. Zudem fand das Geschehen an einer teilweise verkehrsberuhigten Stelle in den Mannheimer Quadraten zu einer Tageszeit statt, an der permanent Menschen mehr oder weniger achtsam über die Straße am Marktplatz laufen, ohne dass es dort so etwas wie einen Überweg gibt. Selbst angenommen, es wäre wirklich zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem Ante P. schwer verletz oder ums Leben gekommen wäre. Ob die beiden Polizeibeamten ebenfalls angeklagt worden seien, wenn sie Ante P. nicht mit Gewalt vorher aufgehalten hätten, scheint eher fraglich. Der Rückgriff auf einen hypothetischen Verkehrsunfall wirkt eher als Hilfskonstrukt, ohne die eine von Ante P. ausgehende Gefahr kaum wirklich begründbar gewesen wäre und das polizeiliche Handeln stärker in Frage gestellt hätte. Dazu war das Gericht offensichtlich nicht bereit.
Die Nebenklage des Verfahrens, in der Mitte: Mutter und Schwester des getöteten Ante P.
Weiterhin wird den Angeklagten von Richter Rackwitz zu Gute gehalten, dass die vielen Beobachter:innen für eine Stresssituation gesorgt hätten. Er hat diese sogar zum Teil als “Störer” bezeichnet. Eine Perspektive, die ebenfalls in Frage gestellt werden sollte. Denn erstens gehört es zur Aufgabe von Polizeibeamt:innen auch in solchen Situationen angemessen handeln zu können. Und zweitens ist von einem tatsächlichen Stören auf keinem der Videosequenzen etwas zu sehen. Ist es Ante P. vielleicht nicht sogar zum Verhängnis geworden, dass es gerade keine Störung des Einsatzes gab? Dass das Geschehen zwar auf unzähligen Videos gut dokumentiert ist, aber niemand tatsächlich eingegriffen und gestört hat? Wieso wird allgemein von Zivilcourage gesprochen, wenn man jemanden in Gefahr sieht, aber nicht, wenn die Gefahr von Polizeibeamt:innen ausgeht?
Außerdem wurde erneut deutlich, dass es sich bei einem Gerichtssaal nicht um neutralen Boden handelt. Dies kann grundsätzlich in Frage gestellt werden (Klassenjustiz), gilt für Prozesse gegen Polizeibeamt:innen vermutlich umso mehr. Auch wenn formal von einer Gewaltenteilung gesprochen wird, sind die Berufsfelder von Polizeibeamt:innen und Richter:innen über ihr Werkzeug, das Recht, eng miteinander verknüpft. Eine Staatsanwaltschaft würde ohne ihre Ermittungsbeamt:innen kaum auskommen. So kann auch von einem gewissen Vertrauensvorschuss gegenüber Polizeibeamt:innen vor Gericht ausgegangen werden, den vermutlich sowohl Jurist:innen als auch Schöff:innen mitbringen, die sich hauptsächlich aus bürgerlichen Milieus rekrutieren in denen die Polizei sicher ein bestimmtes Ansehen genießt und die im Zweifel auf die Polizei vertrauen können -im Gegensatz zu anderen Bevölkerungsgruppen wie z.B. rassifizierte oder pathologisierte Personen-, denn schließlich stützt die Polizei auch bürgerliche Machtverhältnisse und Moralvorstellungen.
T-Shirts einiger Prozessbeobachter*innen der “Initiative 2. Mai”. “Ich will einen Richter” sollen die letzten Wort von Ante P. gewesen sein, bevor er bei dem Polizeieinsatz starb
Neben dem milden Urteil haben Angehörige und Vertreter:innen der Nebenklage kritisiert, dass sich sich die Angeklagten teilweise ünwürdig verhalten hätten. So haben sie teilweise bei Ausführungen der Staatsanwaltschaft oder der Nebenklage gegrinst oder abschätzig reagiert. Dies habe den Eindruck hinterlassen, dass die Angeklagten sich nicht immer bewusst gewesen seien, dass derzeit zwar nicht juristisch, aber persönlich mitverantwortlich für den Tod eines Menschen sind. Neben dem Verhalten der Angeklagten, zeigten auch manche Prozessbeobachter ein selbstgefälliges Verhalten. Nachdem die Justizangestellten verkündet hatten, dass der Sitzungssaal eins nun voll sei und nur noch Pressevertreter:innen Zugang bekommen, sorgte das für Frust bei vielen, die bereits lange vor dem Saal auf ihren Einlass gewartet haben. Zwei Männer schien das jedoch nicht zu beeindrucken und sie haben sich an mehreren Wartenden vorbei noch zur Einlasskontrolle begeben. Nach einem, dem äußeren Anschein nach vertrauensvollen Austausch mit den kontrollierenden Polizeibeamten, wurden diese doch noch in den Saal gelassen. Ob es sich bei den beiden selbst um Polizeibeamte gehandelt habe, die ihre Kontakte genutzt haben? Das legt zumindest auch der heitere Austausch dieser Personen mit der Verteidigung nach der Verhandlung nahe.
Alles in allem bleibt den Angehörigen und vielen solidarischen Beobachter:innen kein gutes Gefühl nach diesem Prozess. Inwiefern dieses Unbehagen juristisches Gehör findet, wird womöglich die Revision zeigen. Solidarität erhielten die Angehörigen auch von Prozessbeobachtern aus Dortmund, die derzeit ebenfalls politische Arbeit im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gegen Polizeibeamte leisten, nachdem M. Dramé in Dortmund von mehreren Polizisten erschossen wurde. Da die Angehörigen und Aktiven der Initiative 2.Mai (https://initiative-2mai.de) auch außerhalb der kräftezehrenden juristischen Auseinandersetzung weiterhin politisch aktiv bleiben wollen, haben sie zu einer Kundgebung am 15.03.2024 (Tag gegen Polizeigewalt) am Marktplatz in Mannheim aufgerufen.
Text: DeBe, Bilder: KIM
Siehe auch: Videobeitrag zur Urteilsverkündung
mit Kommentaren von Engin Şanlı, Rechtsanwalt der Nebenklage, Antonia P., Schwester des Getöteten und Nebenklägerin sowie Sevda Can Arslan und Dagmar Kohler von der Initiative 2. Mai.
Spendenaufruf: Prozessbeobachtung/-kosten für Ante P.
Lückenlos e.V.
IBAN: DE 19 4306 0967 4108 5899 00
Verwendungszweck: Spende Initiative 2. Mai
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