Ein Jahr nach den tödlichen Polizeischüssen auf einen 21-Jährigen bleibt in Oldenburg vieles ungeklärt. Der Fall sorgt weiter für Protest und Kritik
Die Ereignisse der Nacht zum 20. April 2025 bewegen Oldenburg bis heute. Mehr als 1000 Menschen versammelten sich am Sonntag in der Stadt – ein Jahr nach den tödlichen Schüssen auf Lorenz A.
Mitten in der Fußgängerzone hatte ein 27-jähriger Polizeibeamter fünf Schüsse auf den Schwarzen 21-Jährigen abgegeben. Zuvor war dieser nach einer Auseinandersetzung vor einer Diskothek vor der Polizei geflüchtet und soll Pfefferspray in Richtung der Beamt*innen gesprüht haben. Mindestens drei der Schüsse trafen ihn von hinten: in Hüfte, Oberkörper und Kopf. Lorenz A. starb noch in derselben Nacht im Krankenhaus. Die Bodycams der beteiligten Polizistinnen waren nicht eingeschaltet.

Deutung und Ermittlungen
Was in den Stunden nach der Tat geschah, prägt die Debatte bis heute: Medien verbreiteten das Bild eines Messerangreifers. Vorschnell hieß es, Lorenz A. habe ein Messer gegen die Polizisten eingesetzt. Tatsächlich wurde es erst nach seinem Tod im Krankenhaus in seiner Hosentasche gefunden. Die Richtigstellung holte die Falschmeldungen jedoch nie ein.
Das habe System, sagt die Initiative »Gerechtigkeit für Lorenz«. Auf dem Pferdemarkt, dem Startpunkt der Gedenkkundgebung am Sonntag, kritisiert Soniya Alkis die vielen Relativierungen: »Protokolle werden geschrieben, Begriffe werden gewählt, aus Schüssen werden Maßnahmen, aus tödlicher und rassistischer Polizeigewalt wird fahrlässige Tötung.«
Der Satz beschreibt auch den aktuellen Stand des Verfahrens: Anfang November 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage gegen den Beamten – wegen fahrlässiger Tötung, nicht wegen Totschlags. Zur Begründung hieß es, der Polizist habe vermutlich angenommen, in einer Notwehrsituation zu handeln.
Eine Erschießung von hinten mit mehreren Schüssen kann nicht fahrlässig sein.
Suraj Mailitafi Initiative »Gerechtigkeit für Lorenz«
Suraj Mailitafi von der Initiative bringt am Rande der Demonstration im Gespräch mit »nd« auf den Punkt, was viele in Oldenburg seitdem kritisieren: »Eine Erschießung von hinten mit mehreren Schüssen kann nicht fahrlässig sein.«
Ob und wann es zu einem Prozess vor dem Landgericht Oldenburg kommt, ist weiter offen. Seit der Anklageerhebung ist nichts passiert, zuständige Stellen äußern sich kaum. Die zuständige Kammer sei überlastet und befasse sich vorrangig mit Verfahren, in denen Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen, erklärte ein Gerichtssprecher auf nd-Nachfrage.
Auch diese zeitliche Verschleppung können viele Freund*innen von Lorenz A. sowie Aktivist*innen in Oldenburg nicht nachvollziehen. Zudem gibt es Zweifel an der Gründlichkeit der Ermittlungen: Zuständig ist die Polizeiinspektion Delmenhorst. Aus Neutralitätsgründen führt sie den Fall, da die Oldenburger Polizei nicht gegen sich selbst ermitteln soll. Im Fall Lorenz A. ist Delmenhorst zuständig – im Fall des Todes des 19-jährigen Qosay Khalaf, der 2021 im Polizeigewahrsam in Delmenhorst kollabierte, übernahm hingegen damals die Polizeiinspektion Oldenburg.
All dies findet in den Reden auf dem Oldenburger Pferdemarkt kritische Erwähnung.
Ein Gedenkort in der Stadt
Doch nicht nur auf der Gedenkkundgebung mit anschließender Demonstration wurde an diesem Wochenende in Oldenburg an die weiterhin ausstehende juristische Aufarbeitung des Geschehens von vor einem Jahr erinnert. Es gibt einen Ort, an dem dies in den vergangenen 365 Tagen unablässig der Fall war: der Tatort mitten in der Fußgängerzone, zwischen einem Internetanbieter und einem Geschäft für Wohnaccessoires. Links neben dem Eingang befindet sich seit einem Jahr ein Gedenkort – Kerzen, Fotos, Blumen und persönliche Gegenstände. Der Ort ist für Freund*innen von Lorenz A. zum Treffpunkt geworden. Polizei, Ordnungsamt, Stadt – niemand hat ihn angetastet.
Das ist der zweite Grund, warum der Fall in Oldenburg nicht verschwindet: Ein Schild am Gedenkort trägt seit Beginn die Worte: »Du warst ein Kind dieser Stadt.« Kein abstraktes Opfer in einem bundesweiten Diskurs, sondern ein 21-Jähriger, den viele in Oldenburg kannten – vom Sport, aus der Schule, vom Feiern, vom Sehen.
Auf den Demonstrationen treffen seit einem Jahr zwei Perspektiven aufeinander: der strukturelle Blick auf rassistische Polizeigewalt und der sehr konkrete Schmerz um eine einzelne Person. Anna, die mit einem Transparent in der ersten Reihe läuft und Lorenz A. über ihre neben ihr laufende Freundin Ryanna kannte, sagt: »Es hätte meine Geschwister treffen können. Es ist immer noch nicht zu fassen.« Ryanna möchte, dass Lorenz’ Name bekannt bleibt – »damit so etwas nicht noch einmal passiert«.
Kurz nach Mitternacht, in den frühen Stunden des Montags – dem eigentlichen Jahrestag – stehen zwei junge Männer in der leeren Fußgängerzone, direkt gegenüber dem Gedenkort. Andere, die zu dieser Zeit vorbeikommen, lassen kurz den Blick über die flackernden Kerzen schweifen und gehen weiter.
Doch die beiden bleiben. Sprechen miteinander. Schnell wird deutlich, dass sie über Lorenz A. reden, über gemeinsame Momente und Geschichten. Einer von ihnen sagt, er sei sein Nachbar gewesen, sie hätten sich gut und lange gekannt. Die beiden können noch immer nicht fassen, dass er tot ist – und dass ein Jahr später weiterhin offen ist, ob jemals jemand dafür zur Rechenschaft gezogen wird.
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