Rote Hilfe gewinnt vor Gericht gegen Sparkasse Göttingen

Das Landgericht Göttingen hat die Sparkasse verpflichtet, das Konto der Roten Hilfe weiterzuführen. Die Kündigung sei rechtswidrig gewesen, weder erhöhter Prüfaufwand noch Reputationsbedenken rechtfertigten diesen Schritt. Das Urteil setzt ein deutliches Zeichen gegen politisch motivierte Kontokündigungen. Die Rote Hilfe e. V. hat im Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen wichtigen Erfolg gegen das sogenannte Debanking erzielt. Das Gericht verpflichtete die Sparkasse Göttingen per einstweiliger Verfügung, das Konto der linken Solidaritätsorganisation fortzuführen. Die Kündigung sei rechtswidrig gewesen, so das Gericht in seiner mündlichen Begründung. Die Sparkasse hatte die Kündigung mit einem angeblich erhöhten Prüfaufwand infolge der Einstufung der sogenannten „Antifa Ost“ als Terrororganisation durch die US-Regierung begründet. Zudem machte sie mögliche Reputationsschäden […]

Deutsche Banken vollstrecken US-Politik: Kontokündigung wegen Antifa

Wenn Washington entscheidet, wer in Deutschland ein Konto bekommt: GLS-Bank und Sparkasse Göttingen kündigen der Roten Hilfe die Bankkonten, ohne sachlichen Grund. Die Kündigungen erfolgten kurz nach der US-Terrorlistung von „Antifa Ost“. Auch andere linke Organisationen sind von autoritären Durchgriffe per SWIFT mitten in Europa betroffen. Banken kündigen der Roten Hilfe Innerhalb weniger Tage haben zwei Banken die Zusammenarbeit mit dem Verein Rote Hilfe e. V. beendet. Zunächst kündigte die Sparkasse Göttingen sämtliche Konten des Vereins, kurz darauf folgte die GLS Gemeinschaftsbank mit dem gleichen Schritt. Beide Institute – obwohl sie besondere gesellschaftliche Aufträge haben – wollen alle Konten der Roten Hilfe innerhalb von zwei Monaten auflösen. Die Sparkassen sind per […]