Vier Mal Freispruch im Prozess wegen Anti-AfD-Protesten in Durlach

Ein weiteres Mal fanden sich zahlreiche Antifaschist*innen vor dem Amtsgericht in Durlach ein. Ein weiteres Mal werden Prozesse gegen Genoss*innen geführt, welche an bei der Gegenveranstaltung der AfD später identifiziert, worden sein sollen. Dieses Mal sitzen Allerdings vier Angeklagte gleichzeitig auf der Anklagebank. Allen betroffenen wird ein weiteres Mal „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ vorgeworfen.
Da der damalige Einsatzleiter den Termin nicht wahrnehmen kann, wird die erste Zeugin vom Staatsschutz welche am besagten Tag nicht vor Ort war, zu Identifikation, aussagen. Nach ihrer Aussage wissen alle im Saal, dass die angebliche Identifikation nicht mehr als Vermutungen, schwammigen Merkmalen, die keinesfalls als Identifikation ausreichen, und nicht klaren Erinnerungen angeblich vorheriger Geschichten ist. Identifikation an Muttermalen und Haarlinie, obwohl der im Beweisvideo Markierte eine Schutzmaske und Cap trägt, Gangarten welche im nach hinein überhaupt keine Auffälligkeiten aufweisen und Haarstrukturen welche jede/r haben könnte. Um diese Lächerlichkeit noch einmal aufzuzeigen wurde ein Angeklagter anscheinend an seinem Bart erkannt, auf die Frage was den Bart von dem Bart seines Anwaltes unterscheide, konnte die Zeugin auch nicht richtig antworten. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Zeugin komplett unglaubwürdig und hilflos erschien. Ihre rot angefeuchteten Augen waren folge dessen bestimmt keine Reaktion des Triumpfes.
Von den drei geladenen Zeugen der Polizei konnten nach dieser „Identifikation“ zwei direkt entlassen werden da sie nicht mehr benötigt wurden. Auch der dritte konnte zu angeblichen Taten, welche auf Beweisvideos auch nicht zu sehen sind, nichts zur Urteilungs findung beitragen. Das eine Person jedoch nicht gleichzeitig gegen eine Polizeikette drücken und Leute von der Polizeikette wegziehen kann leuchtet ihm aber auch ein.
Der Staatsanwalt hält trotz nicht vorhandener Identifikation und keinerlei ersichtlichen Straftaten an seinen geforderten Strafen fest. Dies ist für uns nichts neues, da wir wissen, dass wir uns auf diesen Staat nicht verlassen können. Auf die Frage ob die vorherigen Pöbeleien seitens der AfD auch strafrechtlich verfolgt werden, kann sich die Zeugin vom Staatsschutz nicht erinnern.
Wir als Antifaschist*innen werden kriminalisiert und angeklagt. Videos werden durchforstet, Kleinlichkeiten werden übertrieben und angebliche Taten interpretiert wo nicht zu finden ist. Doch all das hat in diesem Prozess nichts genutzt.
Freispruch für alle Antifas!