Solidarische Prozessbegleitung – angebliche Körperverletzung an AfDlerinnen

Am Mittwoch, den 09.11.2022 fand der Prozess gegen einen Genossen statt. Der Vorwurf war (versuchte) Körperverletzung. Er soll bei 2 AfD-Ständen im letzten Jahr jeweils eine AfDlerin angerempelt und dadurch verletzt haben.

Wie man in dem Prozess schnell merkte, wussten die beiden bloß selber nicht genau, was eigentlich passiert sein soll. Gut daran erinnern können sie sich nicht mehr, haben es aber in der Situation auch gar nicht richtig mitbekommen. Der einzige Punkt, in dem sie sich sicher waren: Unser Genosse soll Schuld sein. Die weiteren Zeugen, die alle komplett verschiedene Geschichten erzählt haben, konnten auch nicht zu einer besseren Glaubwürdigkeit beitragen. Mal wurde die AfDlerin angerempelt, konnte sich aber noch an einem Plakatständer festhalten, was sie vor einem Sturz bewahrt habe. Aus späteren Kopfschmerzen schließt sie, dass sie sich dabei wohl den Kopf gestoßen haben muss. Zusätzlich habe sie eine seitdem andauernde Panikattacke. Laut der Schilderung eines Zeugen lag die AfDlerin jedoch auf dem Boden – das Transpi und der Genosse obendrauf. Obwohl sie doch laut eigener Aussage gar nicht gestürzt ist. Die zweite AfDlerin soll in ein Transpi „eingewickelt“ und zu Boden gestoßen worden sein. Das einzige worin sich die Zeug*innen bei dieser Geschichte einig waren, war das Wort „eingewickelt“. Die als Zeugen geladenen Polizisten gaben beide an, erst nach den vorgeworfenen Körperverletzungen dazu gekommen zu sein und erzählten was sich laut der AfDlerinnen abgespielt haben soll. Verletzungen konnten vor Ort nicht festgestellt werden.

Trotz der vielen unterschiedlichen und absurden Versionen des Geschehens, hielt der Staatsanwalt weiter an einer Verurteilung fest, die vom Richter vorgeschlagene Einstellung lehnte er ab. Da es sich um eine politisch motivierte Tat handele, müsse sie besonders stark bestraft werden. Der Richter lehnte die Anträge des Anwalts unseres Genossen ab, weitere Beweise aufzunehmen oder Zeug*innen zu befragen, die ihn entlasten könnten. Laut des Richters gebe es genug Beweise dafür, dass der Genosse in beiden Fällen mindesten eine fahrlässige Körperverletzung begangen habe. Er verurteilte den Genossen zu einer Strafe von 40 Tagessätzen statt der von der Staatsanwaltschaft geforderten 90 Tagessätze. Der Genosse wird in Berufung gehen und weiter dafür kämpfen, dass die AfD mit ihrer Geschichte nicht durchkommt.

Gemeinsam gegen Repression, keine Ruhe der AfD!