Urteil im NSU 2.0-Komplex

Heute wurde Alexander M. für die Drohbrief-Serie des „NSU 2.0“ als angeblicher Einzeltäter zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Einige Betroffene hatten bereits im Vorfeld dieses Ergebnis befürchtet und ein entsprechendes Statement verfasst.

Seit 2018 hält eine Serie von rechten Drohschreiben an, bei denen diverse Prominente und Politiker*innen über SMS, E-Mail und Faxnachrichten bedroht und beleidigt werden. Auffällig ist dabei, dass in vielen Fällen mit nichtöffentlichen, privaten Daten der Betroffenen geprahlt wird. Unterschrieben sind die Schreiben vielfach mit „NSU 2.0“, zeitweilig aber auch mit „Staatsstreichorchester“, „NationalSozialistischeOffensive“ (NSO) und anderem.

Antifa-Infoblatt (Ausgabe 128, Herbst 2020)


Viereinhalb Jahre nach Beginn des NSU 2.0-Komplexes: Ein wichtiges Urteil, aber weiter keine vollständige Aufklärung und sicher kein Freispruch für rechte Netzwerke in der hessischen Polizei

Gemeinsame Erklärung von Seda Başay-Yıldız, İdil Baydar, Anne Helm, Martina Renner, Janine Wissler und Hengameh Yaghoobifarah anlässlich der Urteilsverkündung im Prozess gegen den Angeklagten A. M. am 17. November 2022 vor dem Landgericht Frankfurt am Main.

Wir erhoffen uns von dem Gericht ein wichtiges Urteil mit einer starken Signalwirkung – an den Angeklagten A. M. und alle Nachahmer*innen, die mit rechtsextremen, rassistischen und misogynen Drohschreiben ein Klima der Angst und Einschüchterung weit über den unmittelbaren Kreis der Betroffenen schüren wollten und wollen. (vgl. Gutachten von Karolin Schwarz zu Ideologie und Wirkung der NSU 2.0 Drohschreiben)

Ebenso erhoffen wir uns von dem Gericht ein Signal, dass die Drohserie nicht vollständig aufgeklärt und die hessische Polizei durch die Verurteilung des M. auch nicht entlastet ist. Deshalb hat die Nebenklage einen Freispruch für den Angeklagten M. in Bezug auf das erste Drohschreiben beantragt.

Nach der umfangreichen Beweisaufnahme ist weiterhin die Rolle von mindestens einem Polizeibeamten und einer Polizeibeamtin des 1. Frankfurter Polizeireviers ungeklärt. Am 2. August 2018 wurden durch eine fünf Minuten dauernde Abfrage mit 17 verschiedenen Abfragemodalitäten die privaten Daten von Seda Başay-Yıldız und ihrer Familie in polizeilichen Datenbanken abgerufen. Bereits 90 Minuten später wurde das erste mit NSU 2.0 unterschriebene Drohfax an sie versandt.

Wir gehen nach der Beweisaufnahme davon aus, dass der Angeklagte M. die Daten von Seda Başay-Yıldız nicht durch einen Anruf auf dem Revier erhalten haben kann und dass er nicht die technischen Mittel zum Versenden dieses ersten Drohfaxes hatte. Hingegen hat die Beweisaufnahme für den Datenabruf und das Verschicken des Drohfaxes einen plausiblen Alternativtäter ergeben: Den Beamten des 1. Polizeireviers Johannes S. [siehe Antrag von Nebenklagevertreterin Antonia von der Behrens vom 16. März 2022]. Die als Zeugen geladenen Polizeibeamt*innen des 1. Polizeireviers haben in ihren Aussagen vor dem Landgericht nichts zur Aufklärung dieses Sachverhalts beigetragen und sich schützend vor den verdächtigen Beamten Johannes S. gestellt.

Für uns ist es ein Skandal, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt sich auf den vermeintlichen Einzeltäter, den Angeklagten M. festgelegt und versucht hat, die Frage zu der Rolle von hessischen Polizeibeamt*innen und einer verfestigten Gruppe rechter Polizeibeamt*innen im 1. Polizeirevier zu Beginn der Drohserie NSU 2.0 aus dem Verfahren herauszuhalten.

Mit dem Urteil – so viel steht schon jetzt fest – ist kein Freispruch für rechte Netzwerke in der Polizei verbunden.

Wir fordern die Ermittlungen in Hinblick auf die polizeilichen Datenabrufe weiter nachdrücklich zu betreiben, dies gilt insbesondere für die noch offenen Ermittlungsverfahren gegen in diesem Zusammenhang beschuldigte und namentlich bekannte Polizeibeamt*innen.

Frankfurt und Berlin, den 15. November 2022