Wie in diesem Jahr vor der Landtagswahl haben auch 2021 im Rahmen der Bundestagswahl Genoss:innen des OATs die Wahlkampfstände der AfD gestört und blockiert. Hierfür gab es damals nicht nur die üblichen Ordnungswidrigkeitsvorwürfe. Die AfD wusste sich nicht mehr anders zu helfen, als jammernd die staatlichen Repressionsbehörden vorzuschicken.
Zwei Schwalbenköniginnen der AfD zeigten einen Genossen von uns wegen vermeintlicher „(versuchter) Körperverletzung“ an. In einem vollkommen absurden Prozess wurde unser Genosse vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt und das obwohl niemand schlüssig erklären konnte, was passiert sein sollte, die AfD-Zeug*innen sich in nahezu allen Punkten widersprachen und keinerlei Verletzungen dokumentiert waren.
Nun geht der Prozess vor dem Landgericht in die zweite Instanz. Wir sind gespannt, wie viele neue Versionen des „Tathergangs“ die AfD noch auf Lager hat. Der Verlauf des Landtagswahlkampfs und der Rechtsruck in der Gesellschaft hat unsere Geschlossenheit und Entschlossenheit in der Zwischenzeit weiter gestärkt. Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts werden wir uns nicht einschüchtern lassen.
Wir stehen solidarisch hinter unserem Genossen und treten der AfD und anderen Rechten weiterhin konsequent entgegen.Kommt zur prozessbegleitenden Kundgebung am 07.12.2023 ab 12.00 Uhr vor dem Landgericht (Auf der Schanz 37)!