Titelbild: Die Bewohner könnten Schwierigkeiten beim Immobilienerwerb bekommen: Das linke Hausprojekt »Köpi« in der Köpenicker Straße in Berlin-Mitte
Als Maßnahme gegen rechte Aktivitäten verkauft: Neues Vorkaufsrecht bedroht auch Linke
Das Bundesbauministerium hat am Montag die Pläne für ein Vorkaufsrecht für Grundstücke durch Kommunen verteidigt, um den Immobilienerwerb durch Mitglieder krimineller Gruppen oder »extremistischer« Organisationen verhindern zu können. Es gehe »darum, dem Abdriften von Stadtvierteln oder Straßenzügen in Städten und Gemeinden durch starke und handlungsfähige Kommunen mit den Mitteln des Bauplanungsrechts entgegenzuwirken«, teilte eine Sprecherin laut dpa mit. Offiziell zielt die Reform auf die Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums. In diesem Zusammenhang werde das Vorkaufsrecht so ausgestaltet, dass die Kommunen davon »in engen Grenzen und mit Bedacht und behutsam Gebrauch machen können, wenn es die reale Situation tatsächlich erfordert«.
Das Vorhaben läuft darauf hinaus, dass der Staat etwa den Kauf eines Hauses verhindern kann, weil der Käufer politisch aktiv ist. Anfang April veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Gesetzentwurf mit dem Titel »Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts«. Ein Detail darin könnte bald zu einem Instrument werden, das Kommunen ermöglichen würde, Immobilienkäufe durch politisch missliebige Akteure zu verhindern. Das ganze Vorhaben wird öffentlich mit der halbamtlichen Begründung verkauft, es richte sich insbesondere gegen den Erwerb von Immobilien für die Zwecke der politischen Rechten.
In dem Gesetz wird Kommunen ein neues Vorkaufsrecht für Immobilien eingeräumt. Das heißt, dass bei einem geplanten Immobilienverkauf die Kommune in bestimmten Fällen anstelle des ursprünglichen Käufers selbst in den Kaufvertrag eintreten kann und damit die Immobilie erwirbt. Dieses Recht hätten die Kommunen dann, wenn beim Käufer »rechts-, links- oder religiös motivierte extremistische Bestrebungen« festgestellt werden. Darunter versteht der Entwurf »Bestrebungen im Sinne des Paragraphen 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes«, die sich »insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung« richten. Zur Abklärung von »extremistischen Bestrebungen« sollen die Kommunen auch den Verfassungsschutz einschalten dürfen. Dafür schlägt der Entwurf auch eine Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vor, um »die Übermittlung personenbezogener Informationen an die Gemeinde zu ermöglichen«.
Während es in rechten Medien und aus der AfD vernehmliche Kritik an dem Entwurf gibt, bleibt eine kritische Reaktion von links bislang weitgehend aus. In dem Gesetzentwurf wird versucht, sich dagegen zu immunisieren, indem als Beispiel sogenannte Raumnahmestrategien rechter Gruppen angeführt werden. Bei diesem Phänomen werden gezielt Immobilien in einzelnen Orten oder Straßenzügen erworben, um dort Einflussräume zu schaffen.
Allerdings haben auch linke und progressive Kräfte allen Grund, sich gegen diesen Gesetzentwurf zu wehren. Das ausdrückliche Erwähnen des »Linksextremismus« im Gesetzestext zeigt einmal mehr, dass solche staatlichen Repressionsinstrumente nicht auf ein politisches Spektrum beschränkt bleiben. Maßnahmen, die zunächst gegen rechte Strukturen eingeführt werden, werden später ebenso oder ausschließlich gegen linke Akteure eingesetzt. Der als Materiallieferant herangezogene Verfassungsschutz agiert seit seiner Gründung als Instrument zur Unterdrückung linker und sozialistischer Organisationsbestrebungen und hat immer wieder eine mindestens dubiose Rolle im Zusammenhang mit rechten Netzwerken gespielt.
Das neue Vorkaufsrecht dürfte sich spätestens dann gegen Personen und Gruppen aus linken politischen Strömungen richten, wenn es die AfD ist, die über dessen Handhabung entscheidet. Betroffen wären dann Teile der Antifa-, Klimaschutz- oder Palästinabewegung sowie Parteien und Organisationen, die vom Verfassungsschutz als »extremistisch« eingestuft werden. Laut Ministerium soll das Gesetz noch vor der Sommerpause ins Kabinett kommen.
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