Wer weiter auf das Verbotsverfahren setzt, droht den Entwicklungen hinterherzurennen, statt kluge Gegenstrategien zu entwickeln. Die Überraschung war groß, als das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag beschloss, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD – zumindest vorerst – nicht vom Verdachtsfall zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ hochstufen darf. Damit gab das Gericht der AfD Recht, die unmittelbar nach der Hochstufung durch das BfV im Mai vergangenen Jahres einen Eilantrag gestellt hatte. Das Verwaltungsgericht ließ sich für das Eilverfahren auffallend viel Zeit und machte sich dem eigenen Bekunden nach viel Mühe: Es holte umfangreiche Stellungnahmen aller Beteiligten ein, woraus eine Akte von mehr als 7.000 Seiten entstand. Diese vom Gericht veröffentlichten Informationen […]
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