Der Vorgang hätte über eine Verfahrensänderung verhindert werden können – der Versuch von SPD und Grüne war gescheitert Die bayerische Brandmauer bröckelt weiter. Der dortige Landtag hat am Mittwochabend zwei Kandidaten der AfD zu ehrenamtlichen Richtern des Verfassungsgerichtshofs gewählt – mit den Stimmen von CSU sowie den Freien Wählern. Und das, obwohl die Bayern-AfD inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Ob die Wahl überhaupt hätte verhindert werden können, ist unklar. Denn in der bayerischen Verfassung ist festgelegt, dass jede im Landtag vertretene Partei abhängig von ihrer Stärke Kandidaten für die 15 nicht beruflichen Mitglieder des Verfassungsgerichts vorschlagen darf. Abgestimmt wird nach dem bayerischen Verfahren über die gesamte Liste auf einmal. Der Gedanke […]
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