Am Abend des 05. Juni 2025 wurde durch einen Beitrag des mdr öffentlich gemacht, dass die Bundesanwaltschaft Anklage gegen 7 Antifaschist*innen erhebt. Ihnen wird vorgeworfen, Teil einer „kriminellen Vereinigung“ nach §129 zu sein bzw. diese unterstützt zu haben.
Diese Information, die dem mdr zugespielt wurde, noch bevor alle Beschuldigten die Anklage erhalten haben, wird öffentlichkeitswirksam durch die Bezeichnung „Hammerbande“ für die konstruierte Vereinigung begleitet.
Dazu stellen wir fest:
Es gibt keine Hammerbande und es hat auch nie eine gegeben.

Der Begriff ist ein Propagandainstrument der rechten Presse und dient der öffentlichen Vorverurteilung der so bezeichneten Antifaschist*innen.
Das hat schlechte Tradition: Antifaschistischer Widerstand wurde bereits im Nationalsozialismus als Banditentum diskreditiert und verfolgt und bis heute ist es der Sprachgebrauch ultrarechter wie AfD, Identitärer Bewegung und NPD ihre Gegner als „Antifa-Banden“ zu bezeichnen.
Es solle ein Bild einer irrationalen und unberechenbaren Gruppe erzeugt werden, deren alleiniges Ziel die Ausübung von Gewalt ist. Die Beschuldigten werden entmenschlicht, eine politische Motivation wird ihnen abgesprochen. Antifaschismus wird nicht als legitimer Standpunkt anerkannt.
Das „Solidaritätsbündnis Antifa Ost“ erklärte dazu im Antifaschistischen Infoblatt:
„Obwohl im gesamten Prozess nicht nachgewiesen werden konnte, dass irgendwo Hämmer eingesetzt wurden, sondern vielmehr deutlich wurde, dass alle vermeintlich Geschädigten ihre Aussage diesbezüglich veränderten, nachdem die Presse den reißerischen Begriff der „Hammerbande“ nutzte, wurde nicht von dieser These abgelassen und die Person dafür verurteilt.“

So wird der öffentliche Rahmen für das größte Verfahren gegen Antifaschist*innen wegen einem Vereinigungsdelikt in den letzten 20 Jahren gesetzt. Es gibt von Seiten der Bundesanwaltschaft den unbedingten Willen, das Konstrukt der kriminellen Vereinigung aufrecht zu erhalten. Schlüsselfigur dabei ist der Kronzeuge Johannes Domhöver, ein ehemals selbst Beschuldigter im ersten sog. „Antifa-Ost-Verfahren“, der versucht hat durch Aussagen bei Polizei und vor Gericht seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Domhöver war wegen Vergewaltigung zuvor von der Unterstützung durch die Solidaritätsstrukturen ausgeschlossen worden.
Kampfsporttraining ist kein Verbrechen
Dem Angeklagten Thomas wird vorgeworfen, die angebliche Vereinigung durch Kampfsporttraining unterstützt zu haben. Eine absurde Behauptung mit dem Zweck die dünnen Belege für die Vereinigung aufzublähen: Mit dieser Logik wäre jeder Vereinstrainer an Vorbereitungen von Straftaten beteiligt, dessen Schüler sich auf Baumblütenfesten Schlägereien liefern.

In Zeiten des politischen und gesellschaftlichen Rechtsrucks ist antifaschistischer Widerstand nötig und gerechtfertigt. Neonazis horten Waffen, planen Umstürze und begehen Anschläge bis hin zu Morden. Eine Exekutive und Judikative, die unter diesen Bedingungen einen unbedingten Verfolgungswillen gegen Antifaschist*innen an den Tag legt, wie sie es bereits bei der rechtswidrigen Auslieferung von Maja T. nach Ungarn getan hat, bereitet den Boden für die Rechten, indem sie mithelfen, deren Gegner*innen aus dem Weg zu räumen.
Wir stehen an der Seite der Angeklagten und fordern die Zivilgesellschaft auf, die Kriminalisierung zurückzuweisen und sich solidarisch zu zeigen.
Alle Beschuldigten müssen sofort aus der U-Haft entlassen, die Anklagen müssen fallen gelassen werden.