Am Abend des 05. Juni 2025 wurde durch einen Beitrag des mdr öffentlich gemacht, dass die Bundesanwaltschaft Anklage gegen 7 Antifaschist*innen erhebt. Ihnen wird vorgeworfen, Teil einer „kriminellen Vereinigung“ nach §129 zu sein bzw. diese unterstützt zu haben. Diese Information, die dem mdr zugespielt wurde, noch bevor alle Beschuldigten die Anklage erhalten haben, wird öffentlichkeitswirksam durch die Bezeichnung „Hammerbande“ für die konstruierte Vereinigung begleitet. Dazu stellen wir fest: Es gibt keine Hammerbande und es hat auch nie eine gegeben. Der Begriff ist ein Propagandainstrument der rechten Presse und dient der öffentlichen Vorverurteilung der so bezeichneten Antifaschist*innen. Das hat schlechte Tradition: Antifaschistischer Widerstand wurde bereits im Nationalsozialismus als Banditentum diskreditiert und […]
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