Compact provoziert, Antifaschist wird verurteilt

Am 29. Juni fand vor dem Amtsgericht Donaueschingen ein Prozess gegen einen Schwenninger Antifaschisten statt.

Vorgeworfen wurde ihm im Vorfeld einen Polizisten verletzt zu haben. Dieser Vorwurf stand im Kontext von Gegenprotesten gegen eine AfD Veranstaltung in Donaueschingen im letzten Herbst als auf der Kundgebung Nazis vom rechten Compact Magazin gefilmt und provoziert haben. Auch wenn sie sich als ganz normale Journalisten ausgeben, es sind und bleiben rechte Streamer und Hetzer, die auf unseren Kundgebungen nichts zu suchen haben!

Genau darum ging es als Antifaschist:innen sich den Nazis in den Weg stellten und klarmachten, dass sie auf unserer Fläche nichts verloren haben. Die Polizei ging dazwischen und schütze die Nazis, jedoch ohne sie vom Platz zu verweisen. Im Rahmen dessen soll der beschuldigte Genosse einen Polizisten mehrfach mit der flachen Hand auf die Schulter geschlagen haben und sein Mikrokabel herausgerissen haben.

Verurteilt wurde der Genosse nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 100 Tagessätze á 70€, im vorausgegangenem Strafbefehl hätten es laut Staatsanwaltschaft 12.000 € sein sollen.

Im Vorfeld rief das Offene Antifaschistische Treffen VS zur solidarischen Prozessbegleitung auf.

Viele solidarische Antifaschist:innen begleiteten den Genossen zum Prozess. Vor dem Provinzgericht – ein Bild an einem Montagmorgen das Donaueschingen davor wahrscheinlich noch nicht gesehen hat – mehrere Polizeistreifen auf der Straße, Polizisten vor dem Gebäude, vor Prozessbeginn Einlasskontrollen mit dutzenden Polizisten und Justizangestellten, die den ganzen Eingangsbereich belagerten; also kein normaler Betrieb an dem Tag. Taschen, Getränke und Schreibmaterial musste eingesperrt werden, jede einzelne Person wurde an die Wand gestellt und penibel durchsucht. Auch im Gerichtssaal selbst waren Justizaufpasser, welche den Beschuldigten und dessen Begleiter:innen im Auge behalten sollten. So war es offensichtlich nicht gestattet in der Pause am offenen Fenster zu stehen – trotz Hitze, stickiger Luft und einem vollen Saal.

Als Zeugen geladen waren zwei Polizisten, welche am Tag am Ort des Geschehen waren und ein zuständiger Staatsschützer.

Der „verletzte“ Polizist schilderte die Schläge als ein „freundschaftliches Klopfen“. Gespürt habe er es, dachte aber es sei ein Kollege gewesen, welcher ihm etwas signalisieren sollte. Der Genosse wirklich freudig und lachend. Das Gefühl, dass er durch die Polizeikette mit Gewalt brechen wollte, hatte er nicht.

Der zweite Polizist, welcher daneben gestanden habe, berichtete von 3 Schlägen auf die Schulter von oben herab. Der Genosse hätte dabei aggressiv geschaut. Was er vorgehabt habe, das könne er nicht sagen.

Der von der Verteidigung zusätzlich geladene Staatsschützer – der nicht so recht aussprechen wollte, dass er ein Kripobeamter der Abteilung Staatsschutz ist und eher ein Geheimnis daraus machte – konnte zu alldem nichts beisteuern, da er selbst an einem anderen Ort gewesen sei. Dass sich Nazis vom Compact Magazin auf der Kundgebungsfläche aufgehalten haben, sei ihm nicht bekannt gewesen. Was der Staatsschutz allerdings präsentieren konnte, war eine äußerst detaillierte Ermittlungsakte über persönliche Beziehungen und vermeintliche Vermögen auf dem Bankkonto des Angeklagten. Eine Art und Weise der Ermittlungen, die doch sehr unüblich sind bei einem solchen Prozess.

Während des Prozesses ging es bei allen Zeugen hauptsächlich um einen weiteren Beschuldigten und dessen vermeintliches Handeln; gezeigte Videos – von der Youtube-Seite des Compact Magazins heruntergeladen – sollten das Vorgehen der Antifaschist:innen zeigen, wobei das Video an der entscheidenden Stelle unterbricht und somit nichts zu sehen war. Die restliche Beschreibung des Videos erfolgte durch die Erinnerungen der Polizisten.

Zu Beginn des Prozesses verlas der angeklagte Genosse seine Prozesserklärung und richtete sich dabei sowohl an die anwesenden Antifaschist:innen als auch an eine zuschauende Schulklasse. In seiner Erklärung ging er darauf ein, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis die AfD an der Regierung ist. Dass wir uns auf das Gesagte von Markus Frohnmaier – „Wenn wir kommen, dann wird aufgeräumt, dann wird ausgemistet(…)“ – einzustellen haben. Er machte deutlich, dass diejenigen einer AfD zuarbeiten, u.a. die sind, die ungehindert auf der Kundgebung im letzten Jahr Antifaschist:innen gefilmt haben. Er endete mit einem Zitat von Erich Kästner – „Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Später war es zu spät (…)“.

Für uns gilt also immer wieder das zu bekämpfen, was uns bedroht.

Was der vergangene Prozess zeigte, ist ein Versuch der Einschüchterung. Nicht nur das Auftreten der Bullen im Gericht, sondern auch die Anklage und Verurteilung soll Angst machen.

Wir sehen: Bedrohungsszenarien werden aufgebaut und antifaschistische Proteste sollen delegitimiert werden.

Wir sehen: die Regierenden reagieren auf ihre kapitalistische Krise mit immer härterer Repression; die innere Aufrüstung ist in vollem Gange – das wird auch in Donaueschingen spürbar.

Wir sehen: Antifaschistinnen sollen 12.000€ – nach Verurteilung 7.000€ – zahlen, wenn sie sich Nazis in den Weg stellen. Wenn sie verhindern, dass Rechte ungehindert auf der Kundgebung spazieren können und Demonstrant:innen provozieren oder einschüchtern.

Wir sehen: Es zeigt sich erneut, dass auf Polizei und Staat im Kampf gegen Rechts kein Verlass ist; dass man es selbst in die Hand nehmen muss, wenn man es ernst meint.

Sich Nazis in den Weg zu stellen ist notwendig und richtig. Sich Nazis in den Weg zu stellen ist kein Selbstzweck, sondern schlichtweg unsere Verteidigung.

Wir lassen uns nicht einschüchtern und kämpfen weiter für das, wofür wir stehen. Solidarität ist unsere Waffe!