Im Nachgang zu den vielfältigen antifaschistischen Protesten gegen den AfD-Landesparteitag am 04. März 2023 in Offenburg nimmt nun die staatliche Verfolgungsorgie gegen Linke Fahrt auf. Am 16. November 2023 ist am Amtsgericht Offenburg mit dem ersten Urteil in diesem Zusammenhang ein Student wegen „Vermummung“ zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20€ – also 600€ verurteilt worden. Dazu kommen dann noch die Gerichts- und Anwaltskosten, von jeweils mehreren hundert Euro.
Nach einer ersten Demonstration zur Offenburger Oberrheinhalle und einer von einem breiten Bündnis getragen Kundgebung direkt vor dem Veranstaltungsort des Parteitags der AfD, wurde der Protestzug Richtung Offenburger Innenstadt nach einer Eskalation durch die Polizei mit massiver Gewalt zum Stoppen gebracht und mehrere hundert Antifaschist:innen über Stunden auf der Straße festgehalten.
Wie sich vor Gericht herausstellte wurde der Demonstrationszug bereits bevor sich dieser überhaupt in Bewegung gesetzt hatte großflächig und anlasslos von der Polizei abgefilmt und fotografiert. Dieser Eingriff in die Versammlungsfreiheit wurde vor Gericht pauschal damit gerechtfertigt „dass es ja allgemein bekannt sei, dass wenn die Antifa mobilisiert es dann zu Straftaten kommt“ und der vom Verteidiger gestellte Antrag, die unrechtmäßig erstellten Fotos und Videos nicht als Beweise zuzulassen, kurzerhand abgelehnt.
Allein dafür, dass sich der nun Angeklagte einen Schal über Teile des Gesichts gezogen haben soll, forderte die Staatsanwaltschaft ein überzogene Strafe von 2400€ und unterstreicht damit nochmals den staatlichen Verfolgungseifer gegen diejenige, die sich für ein solidarisches Zusammenleben und gegen rechte Hetze einsetzen.
Dass bereits wegen Kleinigkeiten ein nicht unerheblicher Ermittlungsaufwand betrieben wird und vergleichsweise hohen Strafen gefordert werden, zeigt uns zum einen den hohen politischen Ermittlungsdruck unter dem Behörden stehen und reiht sich zum anderen nahtlos in das Bild der sich zunehmend verschärfenden Repression gegen Linke und Antifaschist:innen ein.
Vor Gericht setzten die Behörden das fort, was wir bereits im Frühjahr auf der Straße erlebt haben: Durch Auflagen, Kontrollen und eine hohe personelle Präsenz möglichst jeden Zentimeter des öffentlichen Raums genauestens zu kontrollieren und selbstbestimmtes Handeln im Ansatz zu verhindern. So mussten alle Besucher:innen der Verhandlung einen Ausweis vorzeigen, sich körperlich durchsuchen lassen und sämtliche persönliche Gegenstände abgeben, wenn sie den Gerichtssaal betreten wollten. Ein Vorgehen, dass ansonsten nur bei Terrorismusverfahren oder Schwerkriminalität angewendet, aber auch bei Prozessen gegen Linke zunehmend etabliert wird, selbst wenn nur Bagatellen verhandelt werden.
Doch auch von diesen Schikanen ließen wir uns nicht einschüchtern und zeigten mit über 30 solidarischen Unterstützer:innen und einem vollbesetzten Saal bei der Verhandlung, dass wir die Solidarität nicht abreißen lassen und nun vor Gericht genauso wie auf der Straße zusammenstehen. Klar ist aber auch, dass das erst der Auftakt war, und wir noch einen langen Atem brauchen werden. Unterstützt daher die Kampagne, macht darauf aufmerksam und besucht die Gerichtsverhandlungen, unterschreibt die Solidaritätserklärung und spendet Geld für die Betroffenen.
Wenn du selbst im Zusammenhang mit den Protesten in Offenburg mit Repression konfrontiert bist, nimm unbedingt Kontakt mit uns, sowie der Roten Hilfe auf, damit wir das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen können.