Budapest-Prozess gegen sieben Antifas Ab dem 4. November stehen sieben Aktivist*innen im Zusammenhang mit dem sogenannten „Budapest-Komplex“ und dem Antifa-Ost-Verfahren vor dem OLG Dresden. Die Anklage stützt sich auf konstruierte Vorwürfe, vage Indizien und politische Deutungsmuster – und markiert einen weiteren Höhepunkt staatlicher Repressionspolitik gegen antifaschistisches Engagement. In wenigen Wochen startet der zweite Prozess vor einem deutschen Gericht im sogenannten Budapest-Komplex: Ab dem 4. November 2025 findet die Hauptverhandlung gegen sieben Antifaschist*innen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden statt. Zusätzlich zu den Vorfällen in Budapest 2023 enthält die Anklageschrift noch Vorwürfe aus dem sogenannten Antifa-Ost-Komplex. Konkret geht es in der jetzigen Anklage in Dresden zum einen um den Budapest-Komplex, eine seit […]
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