Die Abschaffung des §219a im Juni letzten Jahres ist das Ergebnis langjähriger feministischer Kämpfe –und ist sicher nicht ihr Ende! Diese Gesetzesänderung wurde zwar von linker und liberaler Seite bejubelt, doch noch gibt es keinen Grund zum Feiern! Denn die Abschaffung des §219a, der das Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbruch regelt ist längst überfällig. Es gibt keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche! Die Ärzt*Innen, die durch den Paragraphen verfolgt wurden, haben dringend notwendige Aufklärungsarbeit in Deutschland geleistet. Auch wenn es hierzulande theoretisch die Möglichkeit für einen Abbruch gibt, haben viele Schwangere keinen bzw. einen sehr erschwerten Zugang. Denn Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland nach wie vor rechtswidrig und nur in bestimmten Situationen straffrei. […]
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