Auf die rassistischen Übergriffen gegen Geflüchtete Anfang der 90er Jahre antwortete eine breite Mehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien mit Hetze und Ausgrenzung: Das Grundrecht auf Asyl wurde ausgehöhlt und mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein diskriminierendes Sondergesetz beschlossen. Erstmals wurde eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aus der Bundessozialhilfe ausgegrenzt und intensive sozialpolitische Eingriffe in Grund- und Menschenrechte gesetzlich legitimiert. Betroffene wurden letztlich zu einem prekären Leben in Substandards gezwungen. Selbst der Kontakt mit Bargeld wurde durch das Sachleistungsprinzip verboten. 19 Jahre wurden die minimal gewährten (Sach-)Leistungen nicht angehoben.
Heute werden die sozialen Rechte von Geflüchteten wieder angegriffen. Asylsuchende, deren Antrag abgelehnt wurde, sollen kein Bargeld mehr bekommen. Eine spezielle Arbeitspflicht für 80 Cent/h für Geflüchtete soll eingeführt werden. Der Lageraufenthalt von 18 Monaten für Einzelpersonen unter intensiven Grundrechtseinschränkungen soll flächendeckend durchgesetzt werden. Die Standards für Aufnahme, Unterbringung und Betreuung sollen weiter gesenkt werden. All diese Vorschläge kursieren aktuell in Parteikreisen, im Landkreistag von BW, in Parlamenten oder im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS). Mit den EU-weiten Vorschlägen kann die genannte soziale Entrechtung zielgerichtet bereits an den EU-Außengrenzen durchgesetzt werden.
Gerade in dieser Phase immer restriktiverer Migrationspolitik ist es wichtig, Flagge zu zeigen. Kommt mit uns auf die Straße, und fordern wir gemeinsam
Soziale Rechte für ALLE! Keine Ausgrenzungen! AsylbLG abschaffen!