Budapest-Komplex: Prozessbeginn im Terrorbunker

140 Menschen unterstützen Angeklagte Antifas in Düsseldorf

Der Hochsicherheitssaal ist mit rund 150 Unterstützerinnen und Journalistinnen bis auf den letzten Platz gefüllt – der Hubschrauberlandeplatz hingegen bleibt leer. Unter massiven Sicherheitsvorkehrungen hat am Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen sechs mutmaßliche Antifaschist*innen im sogenannten Budapest-Komplex begonnen. Es handelt sich um eines der politisch aufgeladensten Mammut-Staatsschutzverfahren der letzten Jahre – und um den bislang schwerwiegendsten deutschen Prozess im Zusammenhang mit antifaschistischen Aktionen gegen Neonazis in Ungarn.

Den sechs Beschuldigten wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf Teilnehmende des rechtsextremen »Tags der Ehre« beteiligt gewesen zu sein. Als »Budapest-Komplex« wird ein Zusammenhang grenzüberschreitender Ermittlungen, Haftbefehle und Gerichtsverfahren bezeichnet, der als größte Repressionswelle gegen die antifaschistische Bewegung gilt.

Die Angeklagten werden mit lauten Sprechchören empfangen: »Free all Antifa« und »Ihr seid nicht allein«, hallt es von den knapp 140 Unterstützerinnen. Mehrmals am Tag machen die Zuschauerinnen durch Winken und Klatschen auf sich aufmerksam. Die Verhandlung beginnt mit fast zweistündiger Verspätung – unter anderem, weil weiterhin Menschen draußen in der Schlange standen. Als sich der Senat zum Verhandlungsbeginn zeigt, kommentiert der Vorsitzende Richter flapsig: »Wer Rücken hat, soll sitzen bleiben.«

Zu Beginn wird in der sogenannten Ausschlussverhandlung über mögliche Gründe für einen Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Der Vorsitzende Richter erklärt, die Argumente der Jugendhilfe seien sorgfältig angehört worden; ein Ausschluss sei jedoch nicht erforderlich. Der Umstand, dass die Angeklagten möglicherweise auf einer US-amerikanischen Terrorliste geführt würden, »hätte es aus Gründen eines unbeschwerten Austauschs nahegelegt, das Thema nicht öffentlich zu behandeln«. Dies habe die Entscheidung nicht leicht gemacht.

Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen sechs Antifaschisten Auslieferung nach Ungarn wohl vom Tisch. Verteidigung kritisiert Anklageschrift
Anschließend begann die Verlesung der Anklageschrift durch die Bundesanwaltschaft. In ihr werden die konkreten Tatabläufe und individuellen Zuordnungen detailliert dargestellt. Nach der etwa einstündigen Verlesung der Anklage folgen die Eröffnungsstatements der Verteidigung. Die Verteidigung von Paula P. kritisierte zunächst die Behauptung, die Angeklagten hätten im Untergrund gelebt. Die Staatsanwaltschaften seien von Beginn an darüber informiert gewesen, dass die Angeklagten eine Auslieferung nach Ungarn befürchteten. Diese Befürchtungen seien durch die rechtswidrige Auslieferung von Maja T. sowie durch Berichte über Haftbedingungen und eine faire Prozessführung in Ungarn bestätigt worden. Anfragen der Verteidigung seien ignoriert und in der Anklage unterschlagen worden: »Dieser hiesige Prozess hätte längst abgeschlossen sein können, wenn unsere Anfragen erhört worden wären.«

Die Verteidigung von Clara W. konzentrierte sich insbesondere auf den Vorwurf des versuchten Mordes, der eine »eindeutig politische Dimension« habe. Bereits im Verfahren gegen die Mitbeschuldigte Hanna S. sei versuchter Mord angeklagt worden – ein Vorwurf, den das Oberlandesgericht München nach sechsmonatiger Beweisaufnahme mit überzeugenden Gründen zurückgewiesen habe. Vor diesem Hintergrund erscheine die erneute Erhebung des Mordvorwurfs in Düsseldorf weniger juristisch zwingend als vielmehr taktisch motiviert.

In einem weiteren Statement verwiesen die Verteidiger*innen auf einen breiten Konsens innerhalb militanter antifaschistischer Strukturen, dass tödliche Gewalt ausgeschlossen sei – ein Umstand, der den Ermittlungsbehörden bekannt sei. Gleichwohl werde der Vorwurf aus zwei Gründen erhoben: Zum einen bediene der Generalbundesanwalt das Narrativ einer »entgrenzten militanten Antifa«, die der faschistischen Gefahr gleichgestellt werde. Zum anderen handle es sich um sogenanntes »Overcharging« – das bewusste Erheben maximaler, teils fragwürdiger Vorwürfe, um hohe Strafrahmen zu setzen und diese im weiteren Verfahren gegebenenfalls fallenzulassen. Besonders scharf kritisierte die Verteidigung die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht statt vor einem normalen Gericht.

Bereits am Morgen hatte im Rahmen einer solidarischen Protestkundgebung eine Pressekonferenz von Angehörigen und Anwält*innen stattgefunden. Verteidiger Sebastian Scharmer erklärte dort: »Der Generalbundesanwalt wirft den Angeklagten unter anderem versuchten Mord vor – etwas, das noch nicht einmal das stramm rechtsautoritäre Regime in Ungarn tut.«


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