Wir spiegeln hier die Presseerklärung der Verteidiger*innen von Nanuk. Am heutigen Tag [28. April 2026] wurde der Haftbefehl gegen Thomas J. durch den zuständigen Senat des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls vom 21. April 2026. Thomas J. war am 21. Oktober 2024 aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs festgenommen worden und saß insgesamt eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft. Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der für die Untersuchungshaft notwendige dringende Tatverdacht entfallen ist, Thomas J. habe sich an einem beabsichtigten Angriff auf den Neonazi Leon Ringl am 19. Oktober 2019 in der Kneipe Bulle’s Eye in Eisenach („Eisenach 1“) beteiligt. […]
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