Vier gestreckte Finger für den Umsturz

Prozess gegen »Sächsische Separatisten« in Dresden begonnen. Verhandlung bleibt öffentlich

Als sich am 2. Februar 2020 eine Gruppe junger Männer zu einer Wehrsportübung im Planitzwald im sächsischen Brandis traf, war der jüngste Teilnehmer erst 16 Jahre alt. Auch andere Beteiligte, die später paramilitärische Trainings absolvierten, den Häuserkampf übten, sich mit militärischer Ausrüstung eindeckten und deshalb von der Generalbundesanwaltschaft einer terroristischen Vereinigung namens »Sächsische Separatisten« zugerechnet werden, waren anfangs Jugendliche oder Heranwachsende.

Mit diesem Umstand begründeten ihre Verteidiger in dem Prozess gegen die Gruppe, der an diesem Freitag in einem Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden begann, ihre Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht beriet darüber mehrere Stunden, wies das Ansinnen aber schließlich zurück. Vor Staatsschutzsenaten werde »grundsätzlich öffentlich« verhandelt, begründete die Vorsitzende Richterin Simone Herberger. Allenfalls wenn es um die persönlichen Verhältnisse der betreffenden Angeklagten gehe, werde man gesondert entscheiden.

Der Prozess, der nunmehr weiter öffentlich geführt wird, reiht sich in eine ganze Reihe von Verfahren gegen rechtsextreme terroristische und kriminelle Vereinigungen in Sachsen ein: Freie Sachsen, Old School Society, Revolution Chemnitz. Den Sächsischen Separatisten wirft die Bundesanwaltschaft vor, sich gezielt auf einen Zusammenbruch der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik vorbereitet zu haben. Danach habe man mit Waffengewalt in Teilen Ostdeutschlands einen Staat nach Vorbild des NS-Regimes errichten wollen. Bundesanwalt Stefan Stolzhäuser sprach von einer »ostdeutschen Sezession«. In dem Gebiet seien »genozidale ethnische Säuberungen« geplant gewesen. Auch Vertreter der staatlichen Ordnung habe man töten wollen. Stolzhäuser betonte, die Gruppe habe den Umsturz nicht durch eigene Anschläge oder Destabilisierung auslösen wollen, sondern einen von »äußeren Ereignissen« bewirkten Zusammenbruch erwartet. In der Situation habe man sich aber an einem »bewaffneten Aufstand« beteiligen und dabei mit anderen rechten Milizen zusammenwirken wollen.

Die acht mutmaßlichen Sächsischen Separatisten haben 19 Verteidiger, darunter viele bekannte Szeneanwälte.
Foto: dpa/Sebastian Kahnert

In der Anklage werden mehrere konkret terminierte Trainings, darunter auch Schießübungen mit scharfer Munition, angeführt. Stolzhäuser betonte, es habe keine formelle Hierarchie gegeben. Gleichwohl wird mit Jörg S. einer der Gründer als Rädelsführer angesehen. Er entstammt wie sein ebenfalls angeklagter Bruder einem neonazistischen Familiennetzwerk aus Österreich, was dem Prozess mediales Interesse auch von dort beschert. Organisiert haben soll sich die Gruppe über zwei Telegram-Chatgruppen. Eine davon betitelten die allesamt mehr als ein Jahrzehnt nach der Wende geborenen Angeklagten mit »Manöver Schneeflocke«, wodurch nach Darstellung des Generalbundesanwalts ein Bezug zu »wehrsportlichen Wettkämpfen« an DDR-Schulen hergestellt worden sei. Erkennungszeichen der Gruppe sei eine Hand mit vier ausgestreckten, leicht gespreizten Fingern gewesen, was für »Vierte Ordnung« stehe. Der Begriff sei in Anlehnung an die Bezeichnung »Drittes Reich« für den NS-Staat geprägt worden. In der Anklage wird auch ein Propagandavideo der Gruppe erwähnt. Auf einer dort zu sehenden Flagge sei auf Englisch zu lesen gewesen: »Hitler ist unser Prophet. Unsere Rasse ist Gott.«

Während die Anklage den Anfang November 2024 festgenommenen und seither in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten vorwirft, ein »hochverräterisches Unternehmen« gegen die Bundesrepublik sowie Mord und Totschlag geplant zu haben, halten die Verteidiger die Anschuldigungen für hanebüchen. Es habe sich um »lose Freundeskreise« mit einer Vorliebe für das »Herumstromern in der Natur« gehandelt, erklärte Martin Kohlmann, der Verteidiger von Jörg S., in einem Eingangsplädoyer. Der Chemnitzer Anwalt ist Chef der rechtsextremen Kleinpartei Freie Sachsen, die ihrerseits einen »Säxit«, also den Austritt Sachsens aus der Bundesrepublik, fordert. Generell »wimmle« es in dem Prozess von einschlägig bekannten Szeneanwälten, betont das Portal »Endstation Rechts« und nennt neben Kohlmann auch Peter Richter, Funktionär des NPD-Nachfolgers Die Heimat, und Günther Herzogenrath-Amelung, der vor fast einem Vierteljahrhundert in Dresden schon im Prozess gegen die Nazi-Kameradschaft Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) auftrat. Einer der Anwälte wurde 2018 für seine Beteiligung am Neonazi-Überfall auf den linksalternativen Leipziger Stadtteil Connewitz vor zehn Jahren verurteilt. Prominentester Anwalt ist der 2021 aus der AfD ausgetretene Dubravko Mandic. Er verteidigt Kurt H., einen von drei Angeklagten, die in der AfD aktiv waren und deren Ausschlussverfahren bislang nicht abgeschlossen ist.

Kohlmann bezeichnete das Dresdner Verfahren als »politischen Prozess« und sagte in Richtung der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft: »Die wahren Terroristen sitzen dort.« Nach seiner Darstellung stützt sich die Anklage im Wesentlichen auf Chats zwischen seinem Mandanten und einem »Lockspitzel« des US-Geheimdienstes FBI, in denen freilich weder von einer Selbstbezeichnung der Gruppe als Sächsische Separatisten noch von einem »Tag X« die Rede gewesen sei. Das Dresdner Verfahren sei als »Medienereignis inszeniert« worden, um die »Propagandamaschine« für ein AfD-Verbot »zu ölen«. Kohlmann kündigte an, dass sich sein Mandant in der nächsten Verhandlung am Montag äußern werde. Insgesamt sind in dem Verfahren bis Dezember zunächst 67 Verhandlungstage angesetzt.


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