Ein Bericht und eine Einordnung rund um das erste Urteil im „Budapest-Komplex“ Am Freitag, den 26.09.2025, wurde das erste Urteil im sogenannten „Budapest-Komplex“ vor dem Staatschutzsenat des Oberlandesgerichts München gesprochen. Indizien reichten dem Gericht aus, Hannas Anwesenheit und Beteiligung an militanten Aktionen gegen Faschist:innen in Budapest festgestellt haben zu wollen. Der Senat verurteilte sie für gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen und die Bildung einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft. Neben der solidarischen Begleitung und einer Kundgebung vor Gericht, fand einen Tag später, am 27.09.2025, eine überregionale Antifa-Demo in Solidarität mit Hanna und den anderen von Repression betroffenen Antifaschist:innen im „Budapest-Komplex“ in ihrer Heimatstadt Nürnberg statt. Zu beiden riefen wir […]
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