Das Landgericht Göttingen hat die Sparkasse verpflichtet, das Konto der Roten Hilfe weiterzuführen. Die Kündigung sei rechtswidrig gewesen, weder erhöhter Prüfaufwand noch Reputationsbedenken rechtfertigten diesen Schritt. Das Urteil setzt ein deutliches Zeichen gegen politisch motivierte Kontokündigungen. Die Rote Hilfe e. V. hat im Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen wichtigen Erfolg gegen das sogenannte Debanking erzielt. Das Gericht verpflichtete die Sparkasse Göttingen per einstweiliger Verfügung, das Konto der linken Solidaritätsorganisation fortzuführen. Die Kündigung sei rechtswidrig gewesen, so das Gericht in seiner mündlichen Begründung. Die Sparkasse hatte die Kündigung mit einem angeblich erhöhten Prüfaufwand infolge der Einstufung der sogenannten „Antifa Ost“ als Terrororganisation durch die US-Regierung begründet. Zudem machte sie mögliche Reputationsschäden […]
...mehr Filter
Filtern