In Deutschland wird die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorbereitet. Im Zuge dessen werden weitreichende Einschränkungen des Asylrechts erwartet. Mitte Oktober wurde vom Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) ein erster Entwurf veröffentlicht, wie die GEAS-Reform der EU in Deutschland konkret umgesetzt werden könnte. Nach dem Beschluss der Reform im Juni diesen Jahres haben die EU-Mitgliedsstaaten bis zum Sommer 2026 Zeit, ihre nationale Gesetzgebung an die GEAS-Reform anzupassen. Dem Gesetzesentwurf steht eine Abstimmung unter den verschiedenen Ministerien und der Bundesregierung bevor, bis er dann als Regierungsentwurf in den Bundestag und das weitere Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird. Die gesamte GEAS-Reform wird von Regierungsstellen gelobt. Als „Zielstaat irregulärer Sekundärmigration“ soll […]
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