Im Februar letzten Jahres, über 18 Jahre nachdem Oury Jalloh rechtswidrig festgenommen und im Dessauer Polizeigewahrsam schwer misshandelt und verbrannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Einstellung aller Ermittlungen in Sachsen-Anhalt nachvollziehbar und somit rechtens und verfassungskonform sei. Damit hat nun auch die höchste Instanz der deutschen Justiz den Mord und das Verbrennen eines Menschen durch Polizeibeamte – entgegen aller Fakten und Beweismittel – negiert und das Opfer selbst zum Täter gemacht. Im Juli letzten Jahres reichte der Bruder von Oury Jalloh, Mamadou Saliou Diallo, mit Unterstützung der »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh« Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Im Fall von Oury Jalloh gab […]
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