Am 21. Juli wurden den angeklagten Antifaschisten die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Ablehnung der Revisionsanträge zugestellt. Damit sind die Urteile gegen Jo und Dy über 4,5 und 5,5 Jahre Knast nun abschließend rechtskräftig. Dass der BGH in seiner Ablehnung keinerlei Bezug auf die anwaltliche Argumentation nimmt und so die Revision unbegründet verwirft – mal von der reinen Bestätigung des Urteils abgesehen – ist ungewöhnlich und bestätigt den Verfolgungseifer der Repressionsbehörden im sogenannten „Wasen-Verfahren“. Nun ist damit eingetreten, was seit dem Urteil am 13. Oktober 2021 im Raum stand: das erste Verfahren im „Wasen-Komplex“ ist durchverhandelt und Jo wird bald einen Haftantrittstermin zugestellt bekommen, während Dy – nach über […]
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