Nach nur acht Prozesstagen kam es am 3. August 2022 im Münchener Landesgericht zur Urteilsverkündung. Um die verhängten Bewährungs- bzw. Geldstrafen wurde vorher eifrig gefeilscht. Ein kurzer Prozess, der erneut zeigt, warum die Zerschlagung extrem rechter Netzwerke nicht dem Staat überlassen werden darf und warum der Umgang der Justiz Teil des Problems ist. Wovor Antifaschist*innen schon lange warnten, war spätestens seit den Razzien im Dezember 2018 kein Geheimnis mehr. Das im Jahr 2000 verhängte Verbot gegen die neonazistische „Blood & Honour Division Deutschland“ hatte kaum Auswirkungen auf deren Aktivitäten. Vorangegangen waren Abhörmaßnahmen vom Bundesamt für Verfassungsschutz gegen die Angeklagten Sven Büschen und Ringo N., welche zu Hausdurchsuchungen in fünf Bundesländern […]
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